Top 1Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

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  1. Beschluss

Beschluss

Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freigemacht. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Das Gesetz sorgt dafür, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft - auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer - zwingend zur Anwendung kommt. Künftig soll keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Stand: 23.05.2014

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