Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes keine grundlegenden Einwendungen erhoben. Allerdings forderten sie, die EEG-Umlage für Strom aus zumeist privaten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien um 85 Prozent zu reduzieren. Dies würde der besonderen Bedeutung der Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien Rechnung tragen. Dass die Bundesregierung mit Stichtag 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht genehmigten Windenergieanlagen mit den abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte, kritisierte der Bundesrat. Dies würde den Vertrauensschutz für Investoren unterlaufen. Daher sei eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2015 erforderlich.
Das Gesetzgebungsverfahren geht nun mit einer für den 2. Juni 2014 angesetzten Sachverständigenanhörung im Bundestag weiter. Die zweite und dritte Lesung des Bundestages ist für den 26. Juni 2014 vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Der Entwurf sieht auch Änderungen vor, um die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien angemessen zu verteilen. Zukünftig sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie zu gefährden.
Stand: 23.05.2014