EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf zu den EEG-Umlage-Rabatten für stromintensive Unternehmen beraten. In seiner Stellungnahme unterstützt er das Anliegen der Bundesregierung, eine angemessene Härtefallregelung für Unternehmen zu schaffen, die zukünftig nicht mehr den Kriterien für eine Befreiung von der EEG-Umlage entsprechen.
Die vorgesehene Erhöhung der EEG-Umlage für Schienenbahnen auf 20 Prozent des gesamten Fahrstroms kritisieren die Länder hingegen. Es sei zu befürchten, dass diese Mehrkosten zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Damit bestehe die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers reduziert wird. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Er bittet die Bundesregierung daher nachdrücklich, möglichst zügig den angekündigten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorzulegen.
Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung nach ihren Gesprächen mit der EU-Kommission die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen neu fest und vervollständigt damit die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach sollen nun auch begünstigte Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, über eine höhere EEG-Mindest-Umlage mehr zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beitragen. Die EEG-Umlage soll künftig je Kilowattstunde mindestens 0,1 Cent betragen. Bislang lag sie bei 0,05 Cent.
Zudem werden die Kriterien, die Firmen zur Bewilligung der Rabatte erfüllen müssen, moderat verschärft. Die Bundesregierung möchte mit den Maßnahmen die Gesamtsumme der Industrie-Rabatte von etwa 5,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr in etwa konstant halten.
In den nächsten Wochen werden sich Bundesregierung und Bundestag mit der EEG-Reform beschäftigen, die Verabschiedung ist für den 26. Juni 2014 vorgesehen.
Stand: 23.05.2014