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Foto: Windkrafträder

© panthermedia | Thomas Knauer

  1. Beschluss

Beschluss

Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern abgelehnt. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass er die vorgesehene Länderöffnungsklausel als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv ansieht. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.

Der Gesetzentwurf soll länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen. Dies trägt nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zu Wohnhäusern abhängt. Den Ländern soll daher die Befugnis eingeräumt werden, durch Landesgesetze Mindestabstände zu bestimmten baulichen Nutzungen festlegen zu können.

In den nächsten Wochen werden sich Bundesregierung und Bundestag mit der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen.

Stand: 23.05.2014

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