Top 5Schutz vor Stalking

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

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Beschluss

Schutz vor Stalking

Die Vorlage wurde dem Bundesrat am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Bayern setzt sich mit einem Gesetzentwurf für einen stärkeren Schutz gegen Stalking ein. Aus Sicht des antragstellenden Landes wird das bisherige Recht der Zielsetzung eines besseren Opferschutzes nur bedingt gerecht. Die Erfahrungen der Praxis hätten gezeigt, dass es in einer nicht unerheblichen Zahl strafwürdiger Fälle eine Verurteilung nicht ermöglicht.

Bayern möchte daher den Straftatbestand von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umwandeln. Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen. An die Stelle einer nachträglichen Betrachtung träte somit eine Prognose.

Stand: 23.05.2014

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