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Foto: Fußballfans beim Public Viewing

© dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss

Beschluss

Public Viewing zur Fußball-WM

Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt.

Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr - in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht - gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.

Stand: 23.05.2014

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