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  1. Beschluss

Beschluss

Datenaustausch zwischen Bewährungshelfern und Polizei verbessern

Der Bundesrat möchte mit einem am 23. Mai 2014 beschlossenen Gesetzentwurf eine klare gesetzliche Regelung für die Datenübermittlung zwischen Bewährungshelfern, Polizei, Strafvollstreckungsbehörden und Justizvollzug schaffen.

Die bisher bestehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches berücksichtigten nicht hinreichend, dass die Bewährungshelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit Erkenntnisse über Probanden erlangen können, die zum Beispiel zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese müssten den jeweils zuständigen Behörden auf direktem Wege und unverzüglich übermittelt werden, was nach geltendem Recht jedoch nicht möglich sei. Derzeit müssten Bewährungshelfer ihre Erkenntnisse dem überwachenden Gericht oder der Führungsaufsichtsstelle mitteilen, wodurch es häufig zu Zeitverzögerungen komme. Die vorgeschlagene Neuregelung soll dies zukünftig verhindern.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2011 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 23.05.2014

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