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Foto: Autobahnauffahrt und Windräder

© panthermedia | Irina Drazowa-Fischer

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Beschluss

Keine Windräder an Autobahnen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Sachsen möchte die Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Bundesstraßen im Zusammenhang mit neu zu errichtenden Windrädern erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, den Neubau von Windenergieanlagen an Autobahnen und Bundesstraßen künftig nur dann zu genehmigen, wenn diese mit technischen Vorkehrungen gegen Eisabwurf ausgestattet sind und eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Fahrbahn einhalten. Windräder mit einer Höhe von mehr als 150 Metern sollen eine Entfernung von mindestens ihrer Gesamthöhe zum äußeren Fahrbahnrand einhalten.

Zur Begründung führt Sachsen aus, dass Windenergieanlagen mittlerweile eine Gesamthöhe von mehr als 200 Metern erreichen können. Die bisherigen Beschränkungen (100 Meter Sicherheitsabstand an Autobahnen und 40 Meter an Bundesstraßen) seien daher nicht mehr ausreichend, um Risiken im Brandfall, bei Eisabwurf oder statischen Problemen beherrschen zu können.

Stand: 23.05.2014

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