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Foto: Antrag auf Sozialleistungen

© panthermedia | Eckhard Eibner

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Beschluss

Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern

Die Entschließung wurde in der 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014 vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen.

Bayern möchte die Einwanderung aus EU-Ländern in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands verhindern. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, notwendige Änderungen auf europäischer Ebene zu erwirken.

Zur Begründung führt Bayern aus, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Gewinn für die Menschen in Europa sowie die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ist. Die Zuwanderung von Menschen ohne jegliche Qualifikation - und damit ohne Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt - stelle die Sozialsysteme jedoch zunehmend vor Probleme und helfe auch den Betroffenen nicht. Freizügigkeit dürfe nicht als Wahlfreiheit in Bezug auf die besten Sozialleistungen Europas missverstanden werden. Solche Entwicklungen würden die Solidaritätsbereitschaft unterminieren. Daher gelte es, wirksam eine Einwanderung aus EU-Ländern in die sozialen Sicherungssysteme zu verhindern. Hierzu seien sowohl Änderungen auf europäischer als auch auf nationaler Ebene notwendig.

Stand: 23.05.2014

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