BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 922. Sitzung am 23.05.2014

Energiewende, Mindestlohn, Doppelpass

Ein umfangreiches Pensum absolvierte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 23. Mai 2014. Viele wichtige Vorhaben der Bundesregierung standen auf der Tagesordnung: Mindestlohn, Energiewende, Doppelpass, Gesundheitsreform und Antiterrordatei waren nur einige der Themen, mit denen die Länder sich befassten.

Glückwunsch für das Grundgesetz

Bundesratspräsident Stephan Weil eröffnete die Sitzung mit der Würdigung eines ganz besonderen Jubiläums: Auf den Tag genau 65 Jahre zuvor war das Grundgesetz in Bonn verkündet worden.

Moderate Stellungnahme zur EEG-Reform
Einen der Schwerpunkte bildete die Debatte zur Energiewende. Die Ministerpräsidenten diskutierten sowohl die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als auch die umstrittenen Ausnahmeregeln für energieintensive Unternehmen. In der anschließenden Marathon-Abstimmung fand nur ein Teil der von den Fachausschüssen erarbeiteten - teils weitreichenden - Änderungswünsche eine Mehrheit.

Ablehnend äußerte sich der Bundesrat zur geplanten Länder-Öffnungsklausel für Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern - er hält sie schlicht für überflüssig.

Nachzahlung für Ghetto-Renten
Einen Regierungsentwurf zur Rentennachzahlungen für Beschäftigte in nationalsozialistischen Ghettos unterstützen die Länder ausdrücklich. Für diese Regelung hatte sich der Bundesrat in der Vergangenheit massiv eingesetzt.

Neue Landesinitiativen
Die Länder stellten neue Vorschläge vor, unter anderem zum besseren Schutz vor Stalking, zur Stärkung der Bewährungshilfe, zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, Bekämpfung der Steuerflucht, Entlastung kleiner Betriebe von Bürokratie im Sozialversicherungsrecht und zum Mindestabstand zwischen Windrädern und Autobahnen.

Public Viewing während der Fußball-WM
Erwartungsgemäß zugestimmt hat der Bundesrat einer Verordnung, die lärmschutzrechtliche Ausnahmen für öffentliche Fußballübertragungen während der Weltmeisterschaft zulässt. Neuen Regelungen zum Gewässerschutz stimmten die Länder dagegen nur unter zahlreichen Auflagen zu.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Foto: Person mit Tafel Aufschrift Mindestlohn

© panthermedia | gwolters

  1. Beschluss

Beschluss

Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freigemacht. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Das Gesetz sorgt dafür, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft - auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer - zwingend zur Anwendung kommt. Künftig soll keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Stand: 23.05.2014

Landesinitiativen

Top 4Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen

Foto: Geldscheine und Portemonnaie

© panthermedia | Monika Schüll

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Sachsen möchte einen Beitrag leisten, um Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell zu entlasten und von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land daher die im Jahr 2005 beschlossene Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder rückgängig machen.

Zur Begründung führt Sachsen aus, dass der damals gewollte Effekt, den Sozialversicherungsträgern mehr Liquidität zu verschaffen, nur einmalig eintrat. Danach sei durch die bleibende Rhythmisierung kein weiterer positiver Liquiditätseffekt eingetreten. Stattdessen seien die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie und vorgezogenen Zahlungen belastet, was insbesondere Handwerker sowie kleine und mittlere Betriebe negativ treffe. Daher sei es geboten, zur Regelung des Jahres 2005 zurückzukehren.

Stand: 23.05.2014

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Top 5Schutz vor Stalking

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

© panthermedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss
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Beschluss

Schutz vor Stalking

Die Vorlage wurde dem Bundesrat am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Bayern setzt sich mit einem Gesetzentwurf für einen stärkeren Schutz gegen Stalking ein. Aus Sicht des antragstellenden Landes wird das bisherige Recht der Zielsetzung eines besseren Opferschutzes nur bedingt gerecht. Die Erfahrungen der Praxis hätten gezeigt, dass es in einer nicht unerheblichen Zahl strafwürdiger Fälle eine Verurteilung nicht ermöglicht.

Bayern möchte daher den Straftatbestand von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umwandeln. Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen. An die Stelle einer nachträglichen Betrachtung träte somit eine Prognose.

Stand: 23.05.2014

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Top 42Datenaustausch zwischen Bewährungshelfern und Polizei verbessern

Foto: Datenaustausch

© panthermedia | Viktor Bondar

  1. Beschluss

Beschluss

Datenaustausch zwischen Bewährungshelfern und Polizei verbessern

Der Bundesrat möchte mit einem am 23. Mai 2014 beschlossenen Gesetzentwurf eine klare gesetzliche Regelung für die Datenübermittlung zwischen Bewährungshelfern, Polizei, Strafvollstreckungsbehörden und Justizvollzug schaffen.

Die bisher bestehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches berücksichtigten nicht hinreichend, dass die Bewährungshelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit Erkenntnisse über Probanden erlangen können, die zum Beispiel zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese müssten den jeweils zuständigen Behörden auf direktem Wege und unverzüglich übermittelt werden, was nach geltendem Recht jedoch nicht möglich sei. Derzeit müssten Bewährungshelfer ihre Erkenntnisse dem überwachenden Gericht oder der Führungsaufsichtsstelle mitteilen, wodurch es häufig zu Zeitverzögerungen komme. Die vorgeschlagene Neuregelung soll dies zukünftig verhindern.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2011 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 23.05.2014

Top 43Keine Windräder an Autobahnen

Foto: Autobahnauffahrt und Windräder

© panthermedia | Irina Drazowa-Fischer

  1. Beschluss
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Beschluss

Keine Windräder an Autobahnen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Sachsen möchte die Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Bundesstraßen im Zusammenhang mit neu zu errichtenden Windrädern erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, den Neubau von Windenergieanlagen an Autobahnen und Bundesstraßen künftig nur dann zu genehmigen, wenn diese mit technischen Vorkehrungen gegen Eisabwurf ausgestattet sind und eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Fahrbahn einhalten. Windräder mit einer Höhe von mehr als 150 Metern sollen eine Entfernung von mindestens ihrer Gesamthöhe zum äußeren Fahrbahnrand einhalten.

Zur Begründung führt Sachsen aus, dass Windenergieanlagen mittlerweile eine Gesamthöhe von mehr als 200 Metern erreichen können. Die bisherigen Beschränkungen (100 Meter Sicherheitsabstand an Autobahnen und 40 Meter an Bundesstraßen) seien daher nicht mehr ausreichend, um Risiken im Brandfall, bei Eisabwurf oder statischen Problemen beherrschen zu können.

Stand: 23.05.2014

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Top 44Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern

Foto: Antrag auf Sozialleistungen

© panthermedia | Eckhard Eibner

  1. Beschluss
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Beschluss

Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern

Die Entschließung wurde in der 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014 vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen.

Bayern möchte die Einwanderung aus EU-Ländern in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands verhindern. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, notwendige Änderungen auf europäischer Ebene zu erwirken.

Zur Begründung führt Bayern aus, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Gewinn für die Menschen in Europa sowie die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ist. Die Zuwanderung von Menschen ohne jegliche Qualifikation - und damit ohne Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt - stelle die Sozialsysteme jedoch zunehmend vor Probleme und helfe auch den Betroffenen nicht. Freizügigkeit dürfe nicht als Wahlfreiheit in Bezug auf die besten Sozialleistungen Europas missverstanden werden. Solche Entwicklungen würden die Solidaritätsbereitschaft unterminieren. Daher gelte es, wirksam eine Einwanderung aus EU-Ländern in die sozialen Sicherungssysteme zu verhindern. Hierzu seien sowohl Änderungen auf europäischer als auch auf nationaler Ebene notwendig.

Stand: 23.05.2014

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Top 45Internationale Steuergestaltungen bekämpfen

Foto: Steuerantrag

© panthermedia | Ralf Kleemann

  1. Beschluss
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Beschluss

Internationale Steuerschlupflöcher schließen

Der Bundesrat möchte internationale "Steuergestaltungen" bekämpfen, durch die den EU-Staaten schätzungsweise eine Billion Euro jährlich verloren gehen sollen.

Mit einer am 23. Mai 2014 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene noch intensiver dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben unmöglich zu machen. Soweit erforderlich seien zeitnah auch nationale Regelungen zu schaffen. Zudem bitten die Länder die Bundesregierung, die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten und Steuerdumping müsse Einhalt geboten werden.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die fortschreitende Globalisierung zu einer immer stärkeren Vernetzung nationaler Wirtschaftssysteme führt. Nationale Steuervorschriften seien daher um neue Standards zu ergänzen, mit denen die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf europäischer bzw. weltweiter Ebene abgestimmt werden kann.

Stand: 23.05.2014

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Top 46Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängern

Foto: Kleingarten

© panthermedia | Martina Berg

  1. Beschluss
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Beschluss

Besserer Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer

Die Vorlage ist in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben worden.

Brandenburg will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern. Zudem möchte das Land die Pflicht zum Tragen der Abbruchkosten der Wochenendhäuser neu regeln.

In seinem Gesetzentwurf macht Brandenburg darauf aufmerksam, dass am 3. Oktober 2015 der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke mit Wochenendhäuschen im Beitrittsgebiet (sogenannte Datschen) endet. Es sei zu erwarten, dass viele Eigentümer dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zahlreiche Nutzer ihr Wochenendgrundstück herausgeben müssen. Problematisch sei auch, dass die bisherigen Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten für das Wochenendhaus zu tragen haben, wenn das Vertragsverhältnis nach dem 3. Oktober 2022 endet. Falls das Vertragsverhältnisses erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, seien die Nutzer sogar zur vollständigen Beseitigung der Datschen auf eigene Kosten verpflichtet. Die hierdurch entstehenden gegenläufigen finanziellen Interessen von Eigentümern und Besitzern seien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, da die bisherige Regelung die Nutzer über Gebühr belaste.

Stand: 23.05.2014

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Top 48"Jugend trainiert für Olympia" weiter unterstützen

Foto: Athletin

© panthermedia | Stephen Mcsweeny

  1. Beschluss
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Beschluss

Finanzielle Sicherung von "Jugend trainiert für Olympia"

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 Bundesregierung und Bundestag mit einer Entschließung aufgefordert, die finanziellen Zuwendungen für das Bundesfinale "Jugend trainiert für Olympia" und "Jugend trainiert für Paralympics" weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die geplante Einstellung der finanziellen Zuwendung des Bundes (bisher 700.000 Euro) im nächsten Jahr eine große Gefahr für den Fortbestand der Bundesfinalveranstaltungen bildet und Auswirkungen auf den gesamten Wettbewerb mit rund 800.000 Schülerinnen und Schülern hat. Dies sei ein falsches Signal zur falschen Zeit, das im Interesse des Sports und der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden sei. Eine angemessene Beteiligung des Bundes - wie in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert - müsse auch für die Zukunft gewährleistet sein, fordert der Bundesrat.

Stand: 23.05.2014

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 7Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten

Foto: Eurobanknoten

© panthermedia | Stefan Dietrich

  1. Beschluss
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Beschluss

Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Nachzahlung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto begrüßt. Er verweist aber auf die schwierige Situation der in Deutschland lebenden jüdischen Überlebenden des Holocaust aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese jüdischen Zuwanderer hätten keinen Anspruch auf Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz. Die Länder bitten die Bundesregierung daher um Prüfung, wie eine angemessene finanzielle Versorgung auch dieses Personenkreises zu gewährleisten ist.

Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzentwurf die Nachzahlung von Renten für ehemalige jüdische Arbeiter und Arbeiterinnen in nationalsozialistischen Ghettos auf den Weg. Der Bundesrat hatte diese Forderung im Rahmen einer Entschließung bereits im September 2013 erhoben.

Das bisherige Rentenrecht führte bei den sogenannten Ghetto-Rentnern zu Nachteilen, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dies bewirkte bisher, dass Rentenansprüche, die erst aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 entstanden sind, nur bis zum Jahr 2005 rückwirkend anerkannt wurden. Von den überwiegend hochbetagten NS-Verfolgten wurde dies stets als großes Unrecht empfunden.

Der Gesetzentwurf soll nun dafür sorgen, dass die vierjährige Rückwirkungsfrist für diese Renten entfällt. Damit können - mit Inkrafttreten des Gesetzes - die Renten auf Antrag bis zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Stand: 23.05.2014

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Top 8Allgemeiner Mindestlohn

Foto: Mann überreicht Geldscheine an einen Arbeiter

© panthermedia | rioblanco

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Beschluss

Allgemeiner Mindestlohn

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 den Regierungsentwurf zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn beraten und hierzu Stellung genommen.

Sie bitten um Klarstellung, welche Lohnbestandteile auf das Stundenentgelt anzurechnen sind. Durch die bisher fehlende Konkretisierung bestehe nämlich die Gefahr, dass einzelne Arbeitgeber durch Anrechnung von besonderen Entgeltbestandteilen - wie zum Beispiel Überstundenvergütungen - den Mindestlohn unterlaufen, so der Bundesrat.

Es sei auch klarzustellen, dass zusätzlich gezahlte Vergütungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht anzurechnen sind und Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Gleiches soll aus Sicht der Länder auch für Praktika gelten, die im Rahmen des Studiums an einer Berufsakademie geleistet werden.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland einführen. Zudem will sie die Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen ausweiten. Der allgemeine Mindestlohn soll ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde betragen. Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Für Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollen noch Übergangsregelungen gelten. Bis zum 31. Dezember 2016 sollen diese Löhne auch unterhalb des genannten Betrages liegen können.

Stand: 23.05.2014

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Top 9Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern

Foto: Anleitung zur Einkommensteuererklärung

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss

Beschluss

Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern beraten und hierzu Stellung genommen. Er möchte im Gesetz klarstellen lassen, dass die betreffenden Vorschriften nur auf eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzuwenden sind. Die Länder befürchten, dass die im Gesetzentwurf bisher verwandten unterschiedlichen Begriffe zu Auslegungsschwierigkeiten führen könnten.

Der Gesetzentwurf soll für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen sorgen. Er setzt daher noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz um. Mit der im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.

Stand: 23.05.2014

Top 11Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Foto: Eurobanknoten mit Stethoskop und Tabletten

© panthermedia | Birgit Reitz-Hofmann

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Beschluss

Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen. Er fordert, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden.

Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben - wie zum Beispiel die Krankenhausplanung - hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung einräumen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Hierzu legt sie einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben bleiben.

Stand: 23.05.2014

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Top 12Doppelte Staatsbürgerschaft

Foto: Türkischer Pass (l.) und deutscher Reisepass

© dpa | Daniel Bockwoldt

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Beschluss

Doppelte Staatsbürgerschaft

In ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 haben die Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur doppelten Staatsbürgerschaft beraten und hierzu Stellung genommen. Sie bedauern, dass er nicht die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens vorsieht. Aus ihrer Sicht sollte sowohl im Interesse der Betroffenen als auch aus Verwaltungsökonomie die Optionsregelung in einem zweiten Schritt vollständig aufgehoben werden. Zudem sei in das zu verabschiedende Gesetz eine Altfallregelung für Personen aufzunehmen, die aufgrund des bisherigen Rechts die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren oder ihre ausländische aufgegeben haben.

Der Bundesrat fordert außerdem eine Übergangsregelung für diejenigen, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres bereits im laufenden Optionsverfahren befinden.

Durch den Gesetzentwurf sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig die Möglichkeit bekommen, auf Dauer zwei Pässe und damit die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Junge Bürger sollen dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ soll auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung ausreichen. Bisher müssen sich Kinder aus sogenannten Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden.

Stand: 23.05.2014

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Top 13Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Foto: Datenschränke

© panthermedia | Fabian Schmidt

  1. Beschluss

Beschluss

Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Der Bundesrat hat in seiner 922. Plenarsitzung am 23. Mai 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei umsetzen will.

Der Bundesrat möchte den Begriff der rechtswidrigen Gewalt präziser fassen, um keine Zweifel an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Formulierung aufkommen zu lassen. Er bittet zudem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die im Gesetz noch enthaltene sogenannte Eilfallregelung aufgehoben werden kann. Sie sei problematisch, weil die abfragende Behörde durch sie unmittelbaren Zugriff auf gespeicherte Daten erhält, ohne dass eine Prüfung durch die speichernde Behörde erfolgt. Die Regelung habe in der Vergangenheit zudem keine praktische Bedeutung entfaltet, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen. Dies betrifft zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht.

Stand: 23.05.2014

Top 14Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern

Foto: Geldforderung

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern

In ihrer 922. Plenarsitzung haben die Länder einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr beraten. In ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2014 bitten sie branchenspezifische Ausnahmen zu prüfen. Diese sollen ermöglichen, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben, wenn sie eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsehen. Die bisher von der Bundesregierung vorgesehene Unwirksamkeits-Regelung - die über das nach EU-Recht erforderliche Maß hinausgehe - würde für einzelne Branchen, wie zum Beispiel die deutsche Automobilindustrie, einen Nachteil im europäischen Wettbewerb bedeuten, heißt es zur Begründung.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht und soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern. Er sieht daher vor, den Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozent anzuheben. Zudem darf der Gläubiger dem säumigen Schuldner künftig eine Pauschale von 40 Euro in Rechnung stellen. Dieser Zahlungsanspruch soll unabhängig von einem tatsächlichen Verzugsschaden und ohne weitere Mahnung entstehen.

Stand: 23.05.2014

Top 16aReform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Foto: Wind- und Solarkraftanlagen

© panthermedia | Liane Matrisch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes keine grundlegenden Einwendungen erhoben. Allerdings forderten sie, die EEG-Umlage für Strom aus zumeist privaten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien um 85 Prozent zu reduzieren. Dies würde der besonderen Bedeutung der Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien Rechnung tragen. Dass die Bundesregierung mit Stichtag 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht genehmigten Windenergieanlagen mit den abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte, kritisierte der Bundesrat. Dies würde den Vertrauensschutz für Investoren unterlaufen. Daher sei eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2015 erforderlich.

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun mit einer für den 2. Juni 2014 angesetzten Sachverständigenanhörung im Bundestag weiter. Die zweite und dritte Lesung des Bundestages ist für den 26. Juni 2014 vorgesehen.

Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Der Entwurf sieht auch Änderungen vor, um die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien angemessen zu verteilen. Zukünftig sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie zu gefährden.

Stand: 23.05.2014

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Top 16bEEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

Foto: Fabrikgelände

© panthermedia | Josef Müllek

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Beschluss

EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf zu den EEG-Umlage-Rabatten für stromintensive Unternehmen beraten. In seiner Stellungnahme unterstützt er das Anliegen der Bundesregierung, eine angemessene Härtefallregelung für Unternehmen zu schaffen, die zukünftig nicht mehr den Kriterien für eine Befreiung von der EEG-Umlage entsprechen.

Die vorgesehene Erhöhung der EEG-Umlage für Schienenbahnen auf 20 Prozent des gesamten Fahrstroms kritisieren die Länder hingegen. Es sei zu befürchten, dass diese Mehrkosten zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Damit bestehe die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers reduziert wird. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Er bittet die Bundesregierung daher nachdrücklich, möglichst zügig den angekündigten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorzulegen.

Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung nach ihren Gesprächen mit der EU-Kommission die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen neu fest und vervollständigt damit die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach sollen nun auch begünstigte Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, über eine höhere EEG-Mindest-Umlage mehr zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beitragen. Die EEG-Umlage soll künftig je Kilowattstunde mindestens 0,1 Cent betragen. Bislang lag sie bei 0,05 Cent.

Zudem werden die Kriterien, die Firmen zur Bewilligung der Rabatte erfüllen müssen, moderat verschärft. Die Bundesregierung möchte mit den Maßnahmen die Gesamtsumme der Industrie-Rabatte von etwa 5,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr in etwa konstant halten.

In den nächsten Wochen werden sich Bundesregierung und Bundestag mit der EEG-Reform beschäftigen, die Verabschiedung ist für den 26. Juni 2014 vorgesehen.

Stand: 23.05.2014

Top 17Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnraum

Foto: Windkrafträder

© panthermedia | Thomas Knauer

  1. Beschluss

Beschluss

Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern abgelehnt. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass er die vorgesehene Länderöffnungsklausel als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv ansieht. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.

Der Gesetzentwurf soll länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen. Dies trägt nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zu Wohnhäusern abhängt. Den Ländern soll daher die Befugnis eingeräumt werden, durch Landesgesetze Mindestabstände zu bestimmten baulichen Nutzungen festlegen zu können.

In den nächsten Wochen werden sich Bundesregierung und Bundestag mit der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen.

Stand: 23.05.2014

Rechtsverordnungen

Top 35Anerkennung von EU-Rezepten

Foto: Frau nimmt eine Tablette ein

© panthermedia | Diego Cervo

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern rezeptfreie "Pille danach"

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung allerdings auf, künftig die Abgabe der "Pille danach" ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken zu ermöglichen. Dies würde einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu Medikamenten zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen und entspräche auch den Regelungen anderer Länder im Umgang mit Notfallkontrazeptiva, so der Bundesrat.

Die Verordnung dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in nationales Recht. In dieser wird unter anderem die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Verschreibungen geregelt.

Stand: 23.05.2014

Top 38Public Viewing zur Fußball-WM

Foto: Fußballfans beim Public Viewing

© dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss

Beschluss

Public Viewing zur Fußball-WM

Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt.

Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr - in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht - gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.

Stand: 23.05.2014

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