Top 7Bergschadensrecht auch beim Fracking anwenden

Foto: Bergbaubohrer

© panthermedia | diana taliun

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Beschluss

Bergschadensrecht auch beim Fracking anwenden

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Nordrhein-Westfalen möchte die Rechtsposition von Geschädigten verbessern, die durch den sogenannten Bohrlochbergbau - der unter anderem beim Fracking betrieben wird - und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern Nachteile erleiden. Mit einer Entschließung will das Land daher die Bundesregierung auffordern, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf Tiefbohrungen und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern zu erweitern.

Zur Begründung führt das Land aus, dass Geschädigte beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der komplexen Sachverhalte bisher häufig an unüberwindbare Grenzen stoßen. Daher sei es erforderlich, die im Bergschadensrecht enthaltene Schadensvermutung (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden.

Stand: 10.10.2014

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