Top 16Verschärfung des Sexualstrafrechts

Foto: Kameralinse

© panthermedia | ensup

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. In seiner Stellungnahme begrüßt er ausdrücklich den Ansatz, das Strafrecht im Bereich der Kinderpornografie angemessen zu verschärfen. Gleichwohl bittet er, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

Zudem fordert er die Bundesregierung auf, nach erneuter Prüfung erkannte Strafbarkeitslücken bei nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen rasch zu schließen.

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern sollen künftig strafbar sein, ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren.

Stand: 10.10.2014

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.