Top 35aBetreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder

Foto: Flüchtlingskinder spielen Fußball in einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber

© dpa | Daniel Karmann

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Beschluss

Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern möchte die Jugendämter entlasten, die quantitativ in besonderem Maße für die Aufnahme unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher zuständig sind. Nach Angaben des Freistaates sind die sogenannten Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung habe sich 2014 noch einmal verschärft. Aufgrund der bisherigen Rechtslage sei das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgegriffen wird. Dementsprechend konzentriere sich der Zustrom auf wenige grenznahe Jugendämter, die hierdurch erhebliche finanziellen Belastungen hätten. Ziel der Initiative ist daher eine Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die besonders betroffenen Jugendämter an den Zugangsrouten finanziell entlasten und so insgesamt für eine gerechtere Lastenverteilung sorgen soll.

Stand: 10.10.2014

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