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Foto: Mann steckt einem anderen Mann Geld zu

© panthermedia | Maryna Pleshkun

  1. Beschluss

Beschluss

Übereinkommen gegen Korruption

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 dem Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zugestimmt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz schafft die formellen Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen. Es wurde bereits von 172 der insgesamt 193 VN-Mitgliedstaaten ratifiziert. Deutschland hatte sich auf Ebene der G20-Staats- und Regierungschefs zu einer Ratifizierung verpflichtet.

Rund 11 Jahre nach seiner Entstehung erhält das Übereinkommen aus dem Jahr 2003 nun Gültigkeit in Deutschland. Teile davon - z.B. die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung - sind allerdings bereits durch nationale Gesetze umgesetzt worden.

Stand: 10.10.2014

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