BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 926. Sitzung am 10.10.2014

UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz - und ein neuer Präsident

UN-Konvention gegen Korruption, Asylbewerberleistungsgesetz - und ein neuer Präsident

Eine äußerst positive Bilanz zog Stephan Weil über sein Jahr an der Spitze des Bundesrates, bevor er das Amt an seinen Nachfolger Volker Bouffier übergab. Das Plenum hatte den hessischen Ministerpräsidenten einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Anschließend befasste sich der Bundesrat mit dem einzigen Beschluss aus dem Deutschen Bundestag: dem Ratifizierungsgesetz zum UN-Übereinkommen gegen Korruption.

Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Kosten für den Rückbau von Atomkraftwerken

Der Bundesrat fasste zwei Entschließungen zu den Planungskosten im Straßenbau und zu den Rückstellungen für die Entsorgung von Atomkraftwerken sowie die Haftung der Betreibergesellschaften. Neu vorgestellt wurden Initiativen zum Fracking und zur Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder.

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Entwürfen aus dem Bundeskabinett. Ausführlich beriet er die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Strafbarkeit der sogenannten "Hasskriminalität". Der entsprechende Gesetzentwurf geht übrigens nicht nur auf die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zurück, sondern greift auch eine frühere Initiative des Bundesrates auf.

Beschäftigt haben sich die Länder auch mit der Reform der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Bekämpfung von Sozialbetrug durch EU-Bürger, verbesserten Leistungen für Asylbewerber, der finanziellen Entlastung der Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Bundesdatenschutzaufsicht, die künftig eine eigene oberste Bundesbehörde werden soll.

Kritische Stellungnahme zum Online-Glücksspiel

Umfangreiche und teils kritisch äußerte sich der Bundesrat zu europäischen Plänen für die Regelung des Online-Glücksspiels und des so genannten EU-Abfallpakets; ebenso zu einer neuen europäischen Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung - für die traditionell eigentlich die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Höhere Hartz IV-Sätze

Der Bundesrat stimmte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze und Maßnahmen für mehr Transparenz bei der Darstellung der Strom- und Gaspreise zu.

Nächste Sitzung am 7. November 2014

In der nächsten Sitzung - dann unter hessischer Präsidentschaft - steht unter anderem die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsnovelle und die Förderung der Elektromobilität auf der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Wahl des Präsidiums

Foto: Ministerpräsident Volker Bouffier
  1. Beschluss

Beschluss

Volker Bouffier neuer Bundesratspräsident

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier einstimmig zu seinem Präsidenten für die Zeit vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2015 gewählt.

Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl der Vizepräsidenten aus: Zum Ersten Vizepräsidenten für das neue Geschäftsjahr bestellte der Bundesrat den Ministerpräsidenten Niedersachsens, Stephan Weil. Zweiter Vizepräsident wird Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen).

Stand: 10.10.2014

Top 3Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse

Foto: Blick in einen Ausschusssitzungssaal

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 die Vorsitzenden der Ausschüsse für das neue Geschäftsjahr 2014/2015 gewählt.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden sind der Drucksache 452/14 zu entnehmen.

Stand: 10.10.2014

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 36Übereinkommen gegen Korruption

Foto: Mann steckt einem anderen Mann Geld zu

© panthermedia | Maryna Pleshkun

  1. Beschluss

Beschluss

Übereinkommen gegen Korruption

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 dem Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zugestimmt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz schafft die formellen Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen. Es wurde bereits von 172 der insgesamt 193 VN-Mitgliedstaaten ratifiziert. Deutschland hatte sich auf Ebene der G20-Staats- und Regierungschefs zu einer Ratifizierung verpflichtet.

Rund 11 Jahre nach seiner Entstehung erhält das Übereinkommen aus dem Jahr 2003 nun Gültigkeit in Deutschland. Teile davon - z.B. die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung - sind allerdings bereits durch nationale Gesetze umgesetzt worden.

Stand: 10.10.2014

Landesinitiativen

Top 5Finanzierung der Bundesfernstraßen

Foto: Blick auf eine befahrene Autobahn

© panthermedia | Christian-Philipp Worring

  1. Beschluss

Beschluss

Planfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus

Der Bundesrat setzt sich für eine verlässliche, planungssichere und ausreichende Planungsfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus ein. Mit einer am 10. Oktober 2014 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität im Straßenbau sicherzustellen. Hierzu sei unter anderem ein Konzept für eine langfristige und zuverlässige Abwicklung von Infrastrukturprojekten vorzulegen, das eine bedarfsgerechte Durchführung dieser Projekte erlaubt.

Zudem bitten die Länder die Bundesregierung um Prüfung, ob wegen der gestiegenen Bedeutung der Bürgerbeteiligung und des hiermit verbundenen finanziellen Mehraufwands in speziellen Fällen eine entsprechende Kostenübernahme durch den Bund gerechtfertigt ist.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass Deutschland als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsstandort auf den Erhalt und die Funktionsfähigkeit seiner hochwertigen Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist. Die Länder benötigten langfristig gesicherte Finanzierungslinien sowie eine ausreichende Mittelausstattung.

Stand: 10.10.2014

Top 6Kosten des Atomausstiegs

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzielle Folgen des Atomausstiegs

Der Bundesrat fordert eine Überprüfung der Kosten für den Atomausstieg und die Milliarden-Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber. Mit einer am 10. Oktober 2014 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, unabhängige Studien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Kosten transparent darlegen. Zudem soll sie die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erhöhten Transparenz gegenüber den finanz- und atomrechtlichen Aufsichtsbehörden verpflichten und dafür sorgen, dass die Betreiber die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöhen.

Die Länder bitten die Bundesregierung auch, zu prüfen, inwieweit eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu schaffen ist, die kurzfristig gewährleistet, dass die KKW-Betreibergesellschaften eine Insolvenzversicherung für Abbau und Entsorgung schaffen. Wesentlicher Inhalt der Prüfung soll auch die Frage sein, wie zu gewährleisten ist, dass im Fall einer Insolvenz einer einzelnen Gesellschaft der jeweilige Mutterkonzern für alle Verbindlichkeiten einzustehen hat.

KKW-Betreibergesellschaften öffentlich finanzierter Reaktoren sollen von den vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen sein.

Stand: 10.10.2014

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Top 7Bergschadensrecht auch beim Fracking anwenden

Foto: Bergbaubohrer

© panthermedia | diana taliun

  1. Beschluss
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Beschluss

Bergschadensrecht auch beim Fracking anwenden

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Nordrhein-Westfalen möchte die Rechtsposition von Geschädigten verbessern, die durch den sogenannten Bohrlochbergbau - der unter anderem beim Fracking betrieben wird - und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern Nachteile erleiden. Mit einer Entschließung will das Land daher die Bundesregierung auffordern, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf Tiefbohrungen und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern zu erweitern.

Zur Begründung führt das Land aus, dass Geschädigte beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der komplexen Sachverhalte bisher häufig an unüberwindbare Grenzen stoßen. Daher sei es erforderlich, die im Bergschadensrecht enthaltene Schadensvermutung (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden.

Stand: 10.10.2014

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Top 35aBetreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder

Foto: Flüchtlingskinder spielen Fußball in einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber

© dpa | Daniel Karmann

  1. Beschluss
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Beschluss

Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern möchte die Jugendämter entlasten, die quantitativ in besonderem Maße für die Aufnahme unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher zuständig sind. Nach Angaben des Freistaates sind die sogenannten Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung habe sich 2014 noch einmal verschärft. Aufgrund der bisherigen Rechtslage sei das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgegriffen wird. Dementsprechend konzentriere sich der Zustrom auf wenige grenznahe Jugendämter, die hierdurch erhebliche finanziellen Belastungen hätten. Ziel der Initiative ist daher eine Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die besonders betroffenen Jugendämter an den Zugangsrouten finanziell entlasten und so insgesamt für eine gerechtere Lastenverteilung sorgen soll.

Stand: 10.10.2014

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Top 35bBundesweite Verteilung unbegleiteter Flüchtlinge

Foto: Flüchtlinge stehen in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber

© dpa | Daniel Karmann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesweite Verteilung unbegleiteter Flüchtlinge

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern setzt sich für eine bundesweite Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, gemeinsam mit den Ländern ein Verfahren für die Verteilung nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels zu etablieren. Ziel sei es, eine kindeswohlgerechte Versorgung zu gewährleisten und die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung gleichmäßig auf die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu verteilen. Zudem möchte das antragstellende Land die Bundesregierung auffordern, Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung auch finanziell zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe sei vor dem Hintergrund des sprunghaften Anstiegs der Zugangszahlen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Stand: 10.10.2014

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 8Mehr Leistungen für Asylbewerber

Foto: Ordner

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen am Asylbewerberleistungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellung genommen.

Er bemängelt, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Leistungen Differenzierungen zwischen verschiedenen Personengruppen vornimmt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat fordert, die Differenzierungen so zu verändern, dass sie den verfassungskonformen Rahmen einhalten.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die neuen Leistungssätze wurden von der Bundesregierung daher - auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen wie Essenspakete erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, soll das geplante Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen.

Stand: 10.10.2014

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Top 10Entlastung der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung

Foto: Kinder beim Basteln im Kindergarten

© panthermedia | Christa Eder

  1. Beschluss

Beschluss

Finanzielle Entlastung der Kommunen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der - im Vorgriff auf das geplante Bundesteilhabegesetz - einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen leisten soll. Sie begrüßen die Absicht des Gesetzentwurfs, eine Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe zu erreichen. Der Bundesrat bekräftigt jedoch erneut seine Erwartung, dass das neue Bundesteilhabegesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährliche Entlastung der Länder und Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro sicherstellt. Die Länder begrüßen auch die im Entwurf enthaltene finanzielle Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Sie halten es aber für erforderlich, die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung zu verstetigen und fordern daher, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils dauerhaft zu erhöhen. Zudem möchten sie erreichen, dass sich der Bund auch im Jahr 2019 mit zusätzlich 100 Millionen Euro an den Betriebskosten der Kinderbetreuung beteiligt.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlasten. Dies erfolgt durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem realisiert der Entwurf auch einen Teil der vorgesehenen Entlastung der Länder, indem der Bund das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro aufstockt. Die Entlastungen sollen den Ländern und Gemeinden helfen, die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bewältigen zu können.

Stand: 10.10.2014

Top 11Missbrauch der Freizügigkeit in der EU verhindern

Foto: Masten mit Flaggen der EU, Rumäniens und Bulgariens

© epa | Vassil Donev

  1. Beschluss

Beschluss

Missbrauch des Freizügigkeitsrecht in der EU eindämmen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU beraten. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie die Absicht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer gewollten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde.

Die Länder bemängeln zudem, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden für den Bereich des Taxen- und Mietwagengewerbes bislang unzureichend geregelt ist. Da auch in diesem Gewerbe ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bestehe, sei die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden dringend zu verbessern.

Mit der Vorlage möchte die Bundesregierung Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht der EU eindämmen. Sie betont, dass die Freizügigkeit in der EU eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses ist. Der Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit sei gleichwohl wirkungsvoll zu unterbinden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt sie daher das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern und - zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern - konsequent zu ahnden.

Stand: 10.10.2014

Top 12Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht stärken

Foto: Kabel

© dpa | Ole Spata

  1. Beschluss

Beschluss

Stärkung der Datenschutzaufsicht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene beraten und gegen die Pläne keine Einwendungen erhoben.

Durch den Entwurf soll die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.

Stand: 10.10.2014

Top 13Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Foto: Saal des Untersuchungsausschusses im Paul-Löbe-Haus im Deutschen Bundestag

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss
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Beschluss

Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beraten und hierzu Stellung genommen. Er hat gegen die Pläne der Bundesregierung im Wesentlichen keine Einwände. Die Länder möchten aber klarstellen, dass die besondere Bedeutung eines Staatsschutzfalles - und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts - nicht schon dann vorliegt, wenn eine zentrale Ermittlungsführung wegen des länderübergreifenden Charakters der Tat aus ermittlungstaktischen Erwägungen sinnvoll erscheint. Vielmehr bedürfe es hierzu auch eines besonderen Ausmaßes der zu verfolgenden Straftat auf Rechtsgüter des Gesamtstaates.

Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz um, soweit die Bundesebene betroffen ist. Im Wesentlichen vereinfacht er die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und sorgt auch dafür, dass dieser künftig frühzeitiger in laufende Ermittlungen einzubinden ist. Über die konkreten Empfehlungen des Ausschusses hinaus sieht der Entwurf eine Regelung vor, wonach künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe für Straftaten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Stand: 10.10.2014

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Top 16Verschärfung des Sexualstrafrechts

Foto: Kameralinse

© panthermedia | ensup

  1. Beschluss
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Beschluss

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. In seiner Stellungnahme begrüßt er ausdrücklich den Ansatz, das Strafrecht im Bereich der Kinderpornografie angemessen zu verschärfen. Gleichwohl bittet er, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

Zudem fordert er die Bundesregierung auf, nach erneuter Prüfung erkannte Strafbarkeitslücken bei nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen rasch zu schließen.

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern sollen künftig strafbar sein, ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren.

Stand: 10.10.2014

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EU-Vorlagen

Top 20Abfall als Ressource nutzen

Foto: Gelbe Säcke mit wiederverwertbarem Hausmüll

© dpa | Daniel Karmann

  1. Beschluss

Beschluss

Übergang zur Kreislaufwirtschaft

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, deren Ziel es ist, Abfall europaweit zunehmend als Ressource zu nutzen. Sie wollen mit ihrem Votum erreichen, dass die Kommission ihren Vorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert. Aus Sicht der Länder sind weite Passagen der Richtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich der Realisierbarkeit, Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit erneut zu prüfen. Zudem hält es der Bundesrat für unabdingbar, dass die von der Kommission formulierten Ziele methodisch sinnvoll, statistisch nachprüfbar, technisch erreichbar und ökologisch vorteilhaft formuliert werden, ohne zu noch mehr Bürokratie zu führen. Es bestünden Zweifel, dass alle Vorschläge diesen Anforderungen genügen.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission hat zum Ziel, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, die Abfall zunehmend als Ressource nutzt. Dies soll zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen, neue wirtschaftliche Chancen eröffnen, nachhaltiges Wachstum ermöglichen und neue Arbeitsplätze schaffen. Hierzu schlägt die Kommission unter anderem vor, das Deponieren von wiederverwertbaren Abfällen und Plastik ab dem Jahr 2025 in der EU zu verbieten. Zudem soll sich die Recyclingquote für Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöhen. Für Verpackungsabfälle ist sogar eine Erhöhung auf 80 Prozent vorgesehen.

Stand: 10.10.2014

Rechtsverordnungen

Top 23Regelsätze für Hartz IV-Leistungen erhöhen

Foto: Akten zu den Hartz-IV-Sätzen

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Hartz IV-Erhöhung gebilligt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.

Vorgesehen ist ein Anstieg um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2015 einen Betrag von 399 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Stand: 10.10.2014

Sonstige Vorlagen

Top 2Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer

Foto: Blick in den Plenarsaal während der einer Sitzung

© Bundesrat | Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl der Vorsitzenden der Europakammer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 für das Geschäftsjahr 2014/2015 Staatsministerin Lucia Puttrich (Hessen) zur Vorsitzenden der Europakammer gewählt. Erster stellvertretender Vorsitzender wird Ministerpräsident Stephan Weil (Niedersachsen).

Stand: 10.10.2014

Top 33Neuer Vorstand für die Deutsche Bundesbank

Foto: Staatsminister Dr. Karl Johannes Beermann
  1. Beschluss

Beschluss

Neues Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank

Die Länder haben der Bundesregierung in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 Staatsminister Dr. Karl Johannes Beermann (Sachsen) als neues Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank vorgeschlagen. Beermann soll Dr. h. c. Rudolf Böhmler ersetzen, der mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aus dem Vorstand der Deutschen Bundesbank ausscheidet. Das Vorschlagsrecht für die Neubestellung lag nach dem Bundesbankgesetz beim Bundesrat.

Stand: 10.10.2014

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