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  1. Beschluss

Beschluss

Verbesserungen für Asylsuchende

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie, im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch vorhandene Regelungslücken zu schließen, die zu erheblichen Verfahrensverzögerungen - insbesondere zulasten der Antragsteller - führen könnten.

Zudem möchte der Bundesrat erreichen, dass der Bedarf der Asylsuchenden an Energie und Warmwasser gesondert als Geld- oder Sachleistung von den zuständigen Behörden zu erbringen ist. Er befürchtet ansonsten Abrechnungs- oder Zuordnungsprobleme bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Der Gesetzentwurf beseitigt die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, wenn diese sich drei Monate lang im Bundesgebiet aufhalten. Zudem hebt er den Sachleistungsvorrang teilweise auf, was dazu führt, dass die Leistungsberechtigten künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen erhalten. Dies soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken.

Der Entwurf geht auf eine Protokollerklärung der Bundesregierung vom 19. September 2014 zurück. Vor der Bundesratsabstimmung zur erweiterten Liste der sicheren Herkunftsstaaten hatte sie Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zugesagt.

Stand: 07.11.2014

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