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Foto: Flüchtlinge auf dem Weg in eine Unterkunft

© dpa | Swen Pförtner

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Beschluss

Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2014 ein Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen gebilligt. Es geht auf einen Entwurf der Länder vom September dieses Jahres zurück und wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat und Bundestag reagieren mit dem Gesetz auf die stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und den damit wachsenden Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für diese Menschen. Es schafft durch Änderungen im Baugesetzbuch zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften. Dies soll eine zeitnahe und bedarfsgerechte Errichtung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ist dies bisher schwierig, da zum einen nur wenige Flächen zur Verfügung stehen und deren Nutzung zudem häufig auf planungsrechtliche Hindernisse stößt.

Stand: 07.11.2014

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