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  1. Beschluss

Beschluss

Elterngeld Plus

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus kann Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 28. November 2014. Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Das Elterngeld Plus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Stand: 28.11.2014

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