Top 9Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen

Foto: aufgeklapptes Buch mit einer Lesebrille

© panthermedia | kateleigh

  1. Beschluss

Beschluss

Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.

Es streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 28.11.2014

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