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  1. Beschluss

Beschluss

Verwertung getilgter Verurteilungen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 28. November 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Schleswig Holstein möchte in Ausnahmefällen die Datenbasis für Persönlichkeits-Gutachten in Strafverfahren erweitern. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes klar festlegen, wann ein Sachverständiger bei Erstattung eines Gutachtens in einem späteren Strafverfahren bereits getilgte Vorverurteilungen verwerten darf. Dies soll auch Gutachten zur Fortdauer von Unterbringung oder Sicherungsverwahrung erfassen.

Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass die Verwertung bereits getilgter Verurteilungen bei der Gutachtenerstellung in neuen Strafverfahren in besonderen Fällen erforderlich ist. Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehöre die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben.

Stand: 28.11.2014

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