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Foto: gestapeltes Obst und Gemüse

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  1. Beschluss

Beschluss

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt. Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft - neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten - ausgeweitet.

Derzeit bestehen insbesondere in der Wirtschaft große Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten nationalen Ausgestaltung der ab dem 13. Dezember 2014 europaweit geltenden Allergenkennzeichnung. Mit der Verordnung wird ein lückenloses Ineinandergreifen von EU-Recht und nationalem Recht erreicht.

Die Verordnung der Bundesregierung wurde dem Bundesrat am 21. November 2014 zugeleitet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hat er der Behandlung bereits in der Plenarsitzung am 28. November 2014 zugestimmt.

Stand: 28.11.2014

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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