Top 8Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Foto: Arzt mit Geldscheinen

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Beschluss

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. Februar 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern möchte den Schutz vor Korruption im Gesundheitswesen erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einzufügen und das Delikt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden. Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass das Gesundheitswesen ein breites Feld korruptionsgefährdeter Beziehungen aufweist, das zurzeit nur punktuell durch das geltende Strafrecht zu erfassen sei.

Der Gesetzentwurf entwickelt den "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (BR-Drs. 451/13 (Beschluss)) weiter, den der Bundesrat bereits im Juli 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Er ist wegen des Ablaufs der Legislaturperiode allerdings der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 06.02.2015

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