Top 11Gesetzliche Frauenquote

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Beschluss

Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme zur Frauenquote

Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die geplante Frauenquote beraten, eine Stellungnahme aber nicht beschlossen. Weder die Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen noch das positive Votum "keine Einwände" fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum. In den nächsten Wochen beschäftigt sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf.

Quote für Unternehmen und Behörden

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Frauenquote in den Führungsetagen großer Unternehmen einführen. Sie soll im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung finden: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).

Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert: Sie sollen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen widerspiegeln.

Stand: 06.02.2015

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