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Beschluss

Mehr Schutz für Sparer

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 6. Februar 2015 einen Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz bei Bankpleiten beraten und hierzu Stellung genommen. Sie möchten sicherstellen, dass sogenannte CRR-Kreditinstitute – Banken, die nur das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben – durch die Erhebung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen nicht finanziell überfordert werden. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass der Gesetzentwurf den Mitarbeitern der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung das Recht gewährt, die Geschäftsräume von CRR-Banken zu betreten. Dieser Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung löse das verfassungsrechtliche Zitiergebot aus.

Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht und soll die Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Er erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung soll von bisher 20 auf 7 Arbeitstage sinken. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen - wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen - bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Stand: 06.02.2015

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