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Beschluss

Bundesrat schlägt Verbesserungen am Präventionsgesetz vor

Die Länder sehen in den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheit und Prävention noch Verbesserungspotenzial. Mit ihrer am 6. Februar 2015 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf des Präventionsgesetzes möchten sie unter anderem dafür sorgen, dass die Pflegekassen ihre Ausgaben für Leistungen zur Prävention Pflegebedürftiger von bisher 0,30 auf 0,70 Euro pro Versichertem – und damit von insgesamt 21 auf 49 Millionen Euro – anheben.

Der Bundesrat hält es auch für erforderlich, die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren durch Ergänzung eines präventiven Ansatzes aufzuwerten. Er plädiert auch dafür, die Dauer des Anspruchs auf Hebammenhilfe auf insgesamt sechs Monate zu verlängern. Die Länder haben die Bundesregierung zudem gebeten, den Stellenwert einer gesundheitsförderlichen Ernährung angemessen zu berücksichtigen und hierfür im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen vorzuschlagen. Den Umstand, dass das Gesundheitsförderungspotenzial vor und nach einer Geburt bisher zu wenig Berücksichtigung fand, sehen sie mit Sorge. Auch hier bitten sie, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sich hierzu äußern wird. Im Anschluss legt sie den Vorgang dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Gesundheitsförderung und Prävention

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Zudem soll der Entwurf die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessern.

Hierfür ist unter anderem vorgesehen, dass die Krankenkassen ab 2016 jährlich sieben – statt wie bisher drei – Euro pro Jahr und Versichertem in präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren. Hierdurch soll zukünftig ein Gesamtvolumen von 490 Millionen Euro jährlich zur Vorbeugung von Krankheiten zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere 21 Millionen Euro aus den Pflegekassen, die erstmals an der Finanzierung präventiver Programme beteiligt werden.

Stand: 06.02.2015

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