BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 930. Sitzung am 06.02.2015

Bundesrat kritisiert Mautpläne

Die Debatte zur geplanten Pkw-Maut war einer der Schwerpunkte der ersten Plenarsitzung im neuen Jahr. Der Bundesrat äußerte europarechtliche Bedenken gegen die Maut-Pläne der Bundesregierung und warnte vor zusätzlichen Belastungen für inländische Autofahrer. Ebenfalls scharf kritisierte er einen Regierungsentwurf zur Finanzierung des Regionalverkehrs.

Die Länder befassten sich mit weiteren wichtigen Vorhaben der Regierungskoalition: Tarifeinheit und Frauenquote, Bleiberecht für Ausländer, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz für Kleinanleger und Absicherung von Spareinlagen bei Bankenpleiten. Umfangreich nahmen sie Stellung zum geplanten Präventionsgesetz und Verbesserungen bei der flächendeckenden medizinischen Versorgung.

Grünes Licht für 7 Gesetze

Der Bundesrat stimmte einem Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei zu und billigte Gesetzesbeschlüsse zur Bundesdatenschutzaufsicht, zur Änderung des Klimaschutz-Protokolls von Kyoto sowie zur Ahndung von Verstößen gegen die vorgeschriebenen Pausen für Lkw- und Busfahrer.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und können nach Unterzeichnung und Verkündung wie geplant in Kraft treten.

Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung

Mit einer Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Behandlungskosten in Einrichtungen der Behindertenhilfe neu zu regeln.

Zwei Landesinitiativen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitsbereich und zur Ratifizierung des internationalen Abkommens für den Schutz indigener Völker wurden vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.

Stellungnahme zum Investitionsprogramm der neuen EU-Kommission

Zu der geplanten Investitionsoffensive für Europa und zum Jahreswachstumsbericht 2015 verabschiedete der Bundesrat Stellungnahmen, ebenso zu mehreren Verordnungsvorschlägen, die EU-weite Regeln für Tierarzneimittel enthalten.

Nächste Sitzung am 6. März 2015

In der nächsten Plenarsitzung stehen unter anderem Reisebeschränkungen für Islamisten und Maßnahmen zum Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung auf der Tagesordnung. Zudem wird sich der Bundesrat mit der geplanten Aktienrechtnovelle, der Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen und der rezeptfreien "Pille danach" befassen.

Personalien

Top 1Wahl des Vorsitzenden des Kulturausschusses

Foto: Minister Wolfgang Tiefensee

© Thüringer Staatskanzlei | U. Koch

  1. Beschluss

Beschluss

Tiefensee neuer Vorsitzender im Kulturausschuss

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2015 den thüringischen Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Wolfgang Tiefensee, zum Vorsitzenden des Kulturausschusses gewählt. Der Minister ist seit dem 15. Dezember 2014 stellvertretendes Mitglied des Bundesrates.

Stand: 06.02.2015

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Stärkung der Datenschutzaufsicht

Foto: Kabel

© dpa | Ole Spata

  1. Beschluss

Beschluss

Stärkung der Datenschutzaufsicht

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 6. Februar 2015 das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gebilligt. Es wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Durch das Gesetz erhält die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Stand: 06.02.2015

Top 51Verbesserte Zusammenarbeit mit polnischer Polizei

Foto: Polizeikelle

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Verbesserte Zusammenarbeit mit polnischer Polizei

Die Länder haben am 6. Februar 2015 einem Gesetz zur verbesserten Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Polizeibehörden zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.

Das Gesetz enthält die Ratifizierung des neuen deutsch-polnischen Polizeiabkommens. Das am 15. Mai 2014 im polnischen Zgorzelec von den Regierungen beider Länder unterzeichnete Abkommen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortentwickeln und erweitern. Künftig können Zollbeamte und Polizisten ihre Kontrollen im jeweiligen Nachbarland fortsetzen. Polizeihubschrauber oder Streifenwagen müssen die Verfolgung eines Flüchtenden nicht mehr an der Landesgrenze abbrechen. Zudem ist die Einführung deutsch-polnischer Zweier-Team-Streifen vorgesehen. Die Gastbeamten sollen mehr Befugnisse erhalten.

Das Gesetz soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 06.02.2015

Landesinitiativen

Top 8Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Foto: Arzt mit Geldscheinen

© panthermedia | Jozef Polci

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. Februar 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern möchte den Schutz vor Korruption im Gesundheitswesen erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einzufügen und das Delikt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden. Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass das Gesundheitswesen ein breites Feld korruptionsgefährdeter Beziehungen aufweist, das zurzeit nur punktuell durch das geltende Strafrecht zu erfassen sei.

Der Gesetzentwurf entwickelt den "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (BR-Drs. 451/13 (Beschluss)) weiter, den der Bundesrat bereits im Juli 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Er ist wegen des Ablaufs der Legislaturperiode allerdings der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 06.02.2015

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Top 9Pflegekosten in der Behindertenhilfe

Foto: Rollstuhlfahrer

© panthermedia | Andriy Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Pflegekosten in der Behindertenhilfe

Der Bundesrat möchte die Situation von Menschen verbessern, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Mit einer am 6. Februar 2015 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen auch in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen für pflegerische Maßnahmen - wie zum Beispiel Wundversorgung - bezogen werden können.

Nach Darstellung der Länder kommt es bisher immer wieder zu Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungspflege durch die gesetzlichen Krankenkassen. Da hierzu divergierende Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte vorlägen, könne nur eine klarstellende gesetzliche Regelung zu mehr Rechtssicherheit und Leistungsgerechtigkeit führen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 06.02.2015

Top 53Rechte indigener Völker besser schützen

Foto: Frau flechtet Schmuck

© panthermedia | Ute Nast-Linke

  1. Beschluss

Beschluss

Rechte indigener Völker besser schützen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. Februar 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bremen setzt sich für einen verbesserten Schutz eingeborener und in Stämmen lebender Völker ein. Mit seiner Entschließung möchte die Hansestadt erreichen, dass Deutschland das sogenannte ILO-Übereinkommen 169 ratifiziert und die Bundesregierung zeitnah die hierfür erforderlichen Schritte einleitet.

Zur Begründung führt Bremen aus, dass das Übereinkommen als internationales Vertragswerk einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es sei die einzige Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung seien die Rechte dieser Völker heutzutage nicht mehr nur als rein nationale Angelegenheiten zu betrachten.

Stand: 06.02.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 10Tarifeinheit

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Gewerkschaft

© panthermedia | Zerbor

  1. Beschluss

Beschluss

Tarifeinheit

Der Bundesrat hat gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Tarifeinheit in Deutschland keine Bedenken. In seiner Sitzung am 6. Februar 2015 erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen.

Mit dem Gesetzentwurf bringt die Bundesregierung die Tarifeinheit auf den Weg. Ziel ist es, Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - zu verhindern. Der Gesetzentwurf schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Die Bundesregierung wird ihren Gesetzentwurf nun in den Bundestag einbringen.

Stand: 06.02.2015

Top 11Gesetzliche Frauenquote

Foto: Büromitarbeiter

© panthermedia | wavebreakmediamicro

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verzichtet auf Stellungnahme zur Frauenquote

Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die geplante Frauenquote beraten, eine Stellungnahme aber nicht beschlossen. Weder die Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen noch das positive Votum "keine Einwände" fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum. In den nächsten Wochen beschäftigt sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf.

Quote für Unternehmen und Behörden

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Frauenquote in den Führungsetagen großer Unternehmen einführen. Sie soll im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung finden: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).

Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert: Sie sollen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen widerspiegeln.

Stand: 06.02.2015

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Top 12Mehr Schutz für Sparer

Foto: Euromünze fällt in einen Schlitz

© panthermedia | Peter Teuchert

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz für Sparer

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 6. Februar 2015 einen Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz bei Bankpleiten beraten und hierzu Stellung genommen. Sie möchten sicherstellen, dass sogenannte CRR-Kreditinstitute – Banken, die nur das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben – durch die Erhebung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen nicht finanziell überfordert werden. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass der Gesetzentwurf den Mitarbeitern der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung das Recht gewährt, die Geschäftsräume von CRR-Banken zu betreten. Dieser Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung löse das verfassungsrechtliche Zitiergebot aus.

Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht und soll die Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Er erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung soll von bisher 20 auf 7 Arbeitstage sinken. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen - wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen - bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Stand: 06.02.2015

Top 13Verbesserter Schutz für Kleinanleger

Foto: Euromünzen auf Zeitung

© panthermedia | farbenfinsternis

  1. Beschluss
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Beschluss

Verbesserter Kleinanlegerschutz

Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem "Grauen Kapitalmarkt" beraten und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Er möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen. Im Gesetzentwurf bisher vorgesehene Regelungen würden im Ergebnis die Handlungsbefugnisse eher einschränken, als sie zu erweitern, kritisiert der Bundesrat. Im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage sei dies ein Rückschritt, der unbedingt gestrichen werden soll. Zudem monieren die Länder, dass die geplanten Regeln zur Prospekthaftung teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Dies sei nicht sachgerecht.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die BaFin zukünftig auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherschutzinteressen verpflichtet ist. Diese Aufgabenerweiterung mache es unabdingbar, die Behörde in ihrer Struktur und Ausstattung in die Lage zu versetzen, den Befugnissen und Aufgaben auch effektiv nachkommen zu können. Die Länder regen zudem an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.

Schutz vor unseriösen Renditeversprechen

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Verbraucher auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt künftig besser schützen und verhindern, dass sie Opfer unseriöser Renditeversprechen werden. Hierzu sollen sowohl bessere Informationen der Verbraucher über Anlageprodukte als auch verbesserte Sanktionsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beitragen. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, die sogenannte Prospektpflicht zu erweitern und zu konkretisieren. Erwerber risikobehafteter Vermögensanlagen sind künftig umfassend, vollständig und aktuell über die Seriosität von Anlagen zu informieren. Zudem soll der Entwurf Anleger besser vor aggressiver Werbung für Finanzprodukte schützen.

Mit dem Gesetzentwurf und den Äußerungen des Bundesrates wird sich nun der Bundestag befassen.

Stand: 06.02.2015

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Top 14aEinführung der Pkw-Maut

Foto: Straßenverkehrsschilder

© panthermedia | Jörg Schiemann

  1. Beschluss
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Beschluss

Länder kritisieren Pkw-Maut

Der Bundesrat lehnt die geplante Pkw-Maut ab. Er hat grundsätzliche Bedenken, ob sie mit europäischem Recht vereinbar ist. Grund ist die zeitgleiche Entlastung inländischer Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer.

Die Länder fordern daher eine abschließende Stellungnahme der EU-Kommission noch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Für den Fall, dass die Änderung der Kfz-Steuer keinen Bestand habe, müsse sichergestellt werden, dass auch die Pkw-Maut wieder außer Kraft trete. Der Bundesrat kritisiert zudem die hohen Kosten und den Bürokratieaufwand für Erhebung und Kontrolle der Maut und warnt vor Unklarheiten im Verwaltungsvollzug sowie vor negativen Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen.

Wegen der vorgesehenen Aufgabenübertragung auf die Kfz-Zulassungsstellen halten die Länder das geplante Gesetz für zustimmungsbedürftig – anders als von der Bundesregierung derzeit vorgesehen. Der Bundesrat äußert auch verfassungsrechtliche Bedenken: insbesondere die Aufgabenübertragung auf kommunale Behörden könne gegen das grundgesetzliche Verbot der Mischverwaltung verstoßen.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die PKW-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen einführen. Die Abgabe soll für in- und ausländische PKW gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig wären. Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro).

Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten zum Pauschalpreis von 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) wählen können. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist in einem zweiten Gesetzentwurf (siehe BR-Drs. 639/14 - TOP 14b) eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen.

Bevor der Bundestag seine Beratungen aufnimmt, wird sich zunächst die Bundesregierung mit der Kritik des Bundesrates befassen und hierzu eine Stellungnahme abgeben.

Stand: 06.02.2015

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Top 14bPkw-Steuer

Foto: Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
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Beschluss

Länder warnen vor Belastung für Autofahrer

Der Bundesrat hat Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesregierung, die geplante Pkw-Maut (sh. TOP 14a, Drucksache 648/14) durch eine abgesenkte Kfz-Steuer zu kompensieren.

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf äußert er die Sorge, dass die Steuerentlastung inländischer Kfz-Halter nicht mit Europäischem Recht vereinbar ist. Falls sie für rechtswidrig erklärt, die Maut aber dennoch erhoben werde, führe dies zu einer unerwünschten Doppelbelastung.

Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die geplanten Änderungen der Kfz-Steuer deren bisherige ökologische Lenkungswirkung empfindlich abschwächen. Dies lehnen die Länder ab und fordern, die Lenkungswirkung im bisherigen Umfang zu erhalten.

Mit der Kritik der Länder befasst sich zunächst die Bundesregierung, anschließend berät der Bundestag über den Gesetzentwurf.

Stand: 06.02.2015

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Top 15Gesundheitsförderung und Prävention

Foto: Obst und Gemüse in Papiertüte

© panthermedia | viperagp

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat schlägt Verbesserungen am Präventionsgesetz vor

Die Länder sehen in den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheit und Prävention noch Verbesserungspotenzial. Mit ihrer am 6. Februar 2015 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf des Präventionsgesetzes möchten sie unter anderem dafür sorgen, dass die Pflegekassen ihre Ausgaben für Leistungen zur Prävention Pflegebedürftiger von bisher 0,30 auf 0,70 Euro pro Versichertem – und damit von insgesamt 21 auf 49 Millionen Euro – anheben.

Der Bundesrat hält es auch für erforderlich, die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren durch Ergänzung eines präventiven Ansatzes aufzuwerten. Er plädiert auch dafür, die Dauer des Anspruchs auf Hebammenhilfe auf insgesamt sechs Monate zu verlängern. Die Länder haben die Bundesregierung zudem gebeten, den Stellenwert einer gesundheitsförderlichen Ernährung angemessen zu berücksichtigen und hierfür im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen vorzuschlagen. Den Umstand, dass das Gesundheitsförderungspotenzial vor und nach einer Geburt bisher zu wenig Berücksichtigung fand, sehen sie mit Sorge. Auch hier bitten sie, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sich hierzu äußern wird. Im Anschluss legt sie den Vorgang dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Gesundheitsförderung und Prävention

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Zudem soll der Entwurf die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessern.

Hierfür ist unter anderem vorgesehen, dass die Krankenkassen ab 2016 jährlich sieben – statt wie bisher drei – Euro pro Jahr und Versichertem in präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren. Hierdurch soll zukünftig ein Gesamtvolumen von 490 Millionen Euro jährlich zur Vorbeugung von Krankheiten zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere 21 Millionen Euro aus den Pflegekassen, die erstmals an der Finanzierung präventiver Programme beteiligt werden.

Stand: 06.02.2015

Video

Top 16Verbesserung der medizinischen Versorgung

Foto: Krankenschwester misst den Blutdruck bei einem Patienten

© panthermedia | Tobias Ott

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat schlägt zahlreiche Verbesserungen für Patienten vor

Die Länder wollen die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter verbessern. Sie haben sich am 6. Februar 2015 intensiv mit den Regierungsplänen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz befasst und schlagen über 80 Änderungen vor.

So wollen sie Haushaltshilfen als verpflichtende Kassenleistung vorsehen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Versicherte aufgrund einer akuten schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen. Sie fordern, die hausarztzentrierte Versorgung weiter zu stärken und langfristig zu sichern. Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit sollten stärker gefördert werden. Trotz qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung kämen nämlich immer noch Patienten durch vermeidbare Fehler in Diagnostik, Behandlung und Pflege zu Schaden.

Der Bundesrat verlangt rechtliche Grundlagen für die Krankenkassen, um externe „Hilfsmittelberater“ beauftragen zu können. Diese sollen die Kassen bei medizinisch komplexen Fragen unterstützen.

Die Länder wollen verhindern, dass die geplante Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen negative Auswirkungen auf den Investitionsstandort Deutschland hat. Die Medizintechnik sei eine sehr wichtige Investitionsbranche mit erheblichem Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial. Innovationen in der Medizintechnik dürften nicht behindert werden, heißt es in der Stellungnahme.

Anders als die Bundesregierung hält der Bundesrat das geplante Gesetz für zustimmungsbedürftig, weil es die Länder zu geldwerten Dienstleistungen gegenüber Dritten verpflichtet.

Bessere flächendeckende medizinische Versorgung

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Die demographische Entwicklung, neue Behandlungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen und strukturschwachen Regionen verursachten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Entwurf zielt deshalb insbesondere darauf ab, eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Zudem soll er die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren und verbessern sowie die Wartezeiten auf Facharzttermine verringern.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich hierzu äußern wird. Im Anschluss beschäftigt sich der Bundestag mit den vorgeschlagenen Maßnahmen.

Stand: 06.02.2015

Top 17Neue Regelungen zum Aufenthaltsrecht

Foto: Straßenschild

© panthermedia | Nashorn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen im Bleiberecht

Der Bundesrat möchte die Pläne der Bundesregierung zum ausländerrechtlichen Bleiberecht weiter verbessern. In seiner umfangreichen Stellungnahme vom 6. Februar 2015 fordert er, in dem Gesetzentwurf beim Ehegattennachzug das Erfordernis des vorherigen Sprachnachweises zu streichen. Zudem möchte er erreichen, dass Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Jugendliche auch bei zuvor abgelehnten Asylanträgen erteilt werden können, wenn anerkennenswerte Integrationsleistungen vorliegen. Die Länder wollen Asylbewerbern und Geduldeten auch die Teilnahme an Integrationskursen ermöglichen, um so eine Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu erreichen. Für jugendliche Geduldete, die sich in einer Berufsausbildung befinden, wollen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einführen.

Die Länder plädieren zudem dafür, das Abschiebungshaftrecht um Instrumente der Haftvermeidung - wie zum Beispiel Kautionen - zu ergänzen und die Höchstdauer der Haft von 18 auf 6 Monate zu reduzieren. Der Bundesrat vermisst Regelungen im Aufenthaltsrecht, die eine schnelle Arbeitsmarktintegration und die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft gewährleisten. Er bittet daher, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren entsprechend zu ergänzen.

Neue Regelungen zum Aufenthaltsrecht

Der Entwurf der Bundesregierung dient der Reform des Bleiberechts sowie des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts. Nachhaltige Integrationsleistungen, die geduldete Ausländer trotz ihres fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts erbringen, sollen durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert werden. Auf der anderen Seite ordnet der Entwurf das Ausweisungsrecht - das bisher dreistufig geregelt ist - grundlegend neu. So ist vorgesehen, den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, schneller als bisher wieder zu beenden und die Ausreiseverpflichtung gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfasst. Im Anschluss berät der Bundestag über den Gesetzentwurf.

Stand: 06.02.2015

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Top 18Mehr Sicherheit für IT-Systeme

Foto: Tastatur mit Schloss

© panthermedia | Andrey Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Datenschutz

Die Länder haben am 6. Februar 2015 den Entwurf der Bundesregierung zum IT-Sicherheitsgesetz beraten. In ihrer Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht der Unternehmen umfangreiche Datenmengen erhält. Daher sei im weiteren Gesetzgebungsverfahren für transparente Regelungen zu sorgen, die einen angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung der Daten sicherstellen.

Der Bundesrat möchte zudem deutlicher hervorheben, dass das BSI zentraler Ansprechpartner für die Informationssicherheit in Deutschland ist. Er kritisiert, dass Telekommunikationsanbieter unter bestimmten Umständen erweiterte Befugnisse erhalten sollen, Nutzungsdaten erheben und verwenden zu können. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung, für die unter anderem das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt habe. Da die Speicherung im Kern auch zu keiner Verbesserung der Informationssicherheit führe, sei die entsprechende Norm zu streichen. Der Bundesrat bittet auch darum, die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf Länder und Kommunen zu prüfen und eine umfassende Kostenschätzung vorzunehmen.

Mehr Sicherheit für IT-Systeme

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme erreichen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sieht der Entwurf daher vor, insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen - wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens - zu verpflichten, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem BSI Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der Entwurf die Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.

Zur Begründung führt die Bundesregierung aus, dass die IT-Sicherheitslage Deutschlands weiterhin angespannt ist. Das BSI erhalte kontinuierlich eine Vielzahl von Informationen zu aktuellen Bedrohungssituationen im Cyberraum. Die Angriffe erfolgten zunehmend zielgerichtet und seien technologisch immer ausgereifter.

Bevor der Bundestag seine Beratungen zu dem Gesetzentwurf aufnimmt, wird sich zunächst die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates befassen und hierzu eine Stellungnahme abgeben.

Stand: 06.02.2015

Top 20Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Geld für den Öffentlichen Personennahverkehr

Die Länder kritisieren die Regierungspläne zur Finanzierung des Regionalverkehrs. Die Bundesregierung möchte ihren bisherigen Anteil an den Kosten für ein weiteres Jahr fortschreiben. Den Ländern stünden damit 2015 rund 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Bundesrat verlangt dagegen eine Anpassung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 sowie eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Dies hatte er bereits im November 2014 mit einer eigenen Initiative gefordert (BR-Drs. 557/14 (Beschluss)). Die Länder weisen darauf hin, dass sie der Bahnreform 1993 nur unter der Bedingung zugestimmt haben, dass ihnen der Bund die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.

Mit den Regierungsplänen und der Stellungnahme des Bundesrates wird sich nun der Bundestag beschäftigen.

Stand: 06.02.2015

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EU-Vorlagen

Top 34Investitionsoffensive der EU

Foto: EU-Flagge

© panthermedia | kaparulin

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ausbau der Breitbandversorgung

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 6. Februar 2015 die Pläne der Europäischen Kommission für eine Investitionsoffensive beraten. Sie begrüßen die Bestrebungen der Kommission grundsätzlich, bedauern aber zugleich, dass die Länder bei der Aufstellung der Projektliste möglicher Investitionen nicht angemessen beteiligt waren. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die Länder in die weitere Ausarbeitung einbezieht. Zudem bittet er die Bundesregierung, sicherzustellen, dass der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert wird.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass besondere Projektschwerpunkte Forschung und Entwicklung, Innovation, Umwelttechnik und der Ausbau der Breitbandversorgung sein sollten. Eine Förderung von Atomkraftwerken lehnt er hingegen ab. Die Länder vertreten zudem die Auffassung, dass Investitionen in forschungsbasierte Projekte einen Schwerpunkt der EFSI-Finanzierung bilden müssen. Diese würden am nachhaltigsten zur Stärkung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa beitragen.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme direkt an die Kommission weiter.

Kommission will Wachstum ankurbeln

In der Vorlage kündigt die Europäische Kommission eine Investitionsoffensive von mindestens 315 Milliarden Euro an, mit der sie das Wachstum in Europa ankurbeln und mehr Arbeitsplätze schaffen möchte. Hierzu ist unter anderem die Einrichtung des EFSI vorgesehen. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 schlägt die Kommission Maßnahmen vor, die aus dem Investitionsprogramm finanziert werden sollen. Dazu gehört aus Sicht der Kommission in erster Linie die Beseitigung von Investitionshindernissen in den Bereichen Energie, Telekommunikation, digitale Netze und Verkehr.

Stand: 06.02.2015

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