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Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

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Beschluss

Grünes Licht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 die Neuregelung des KWKG. Es schafft Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas und stellt Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende her.

Längere Förderdauer beschlossen

Hierfür wird unter anderem der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert. Damit haben Anlagenbetreiber mehr Sicherheit bei ihren Planungen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden hingegen nicht mehr gefördert.

Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel der Umlage auf 1,5 Milliarden Euro jährlich an.

Kritik der Länder

In einer ergänzenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag wichtige Punkte seiner Stellungnahme aus dem ersten Durchgang nur unzureichend berücksichtigt hat. Insbesondere die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen bleibe deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zurück.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.

Stand: 18.12.2015

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