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Beschluss

940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015

Bundesrat billigt Vorrang der Erdverkabelung bei Netzausbau

Foto: Erdkabel Netzausbau

© dpa | Julian Stratenschulte

Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Ein entsprechendes Gesetz billigte die Länderkammer in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2015. Dort, wo Menschen wohnen, sind Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten - sie müssen im Boden verlegt werden. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland.

Wechselstromleitungen bleiben über der Erde

Wechselstromleitungen bleiben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen - es gibt in diesem Bereich noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln. Hier wird die Anzahl von Pilotvorhaben jedoch nochmals erhöht.

Das Gesetz dient dem Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze, der angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels erforderlich ist.

Es wird dem Bundespräsidenten nun zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Länder fordern Ausbau der Teilerdverkabelung

Mit einer ergänzenden Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Teilerdverkabelung weiter auszudehnen um den Netzausbau zu beschleunigen. Sie wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2015

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