BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 942. Sitzung am 26.02.2016

Asylpaket II, Reform der Pflegeberufe, Sexualstrafrecht

Asylpaket II, Reform der Pflegeberufe, Sexualstrafrecht

In seiner Februar-Sitzung billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Sowohl das Asylpaket II als auch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer passierten die Länderkammer nur einen Tag nachdem der Bundestag die Gesetze beschlossen hatte.

Zudem gab die Länderkammer grünes Licht für Bundestagsbeschlüsse zum Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Jugendliche, zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, zur Änderung des Hochschulstatistik-, des Mess- und Eichgesetzes, zur Koordinierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Europa und zur Zusammenarbeit mit Polen im Bereich des Eisenbahnverkehrs. Die Gesetze werden jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Integration, Bekämpfung von Internet-Propaganda und Werkvertragsmissbrauch

Mit eigenen Initiativen setzt sich der Bundesrat für Verbesserungen bei der Integration von Flüchtlingen, für ein Einwanderungsgesetz, für die Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge und für Vertrauensschutz bei Eigenstromanlagen ein. Darüber hinaus wird ein Gesetzentwurf der Länderkammer zur Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung von Propaganda im Internet über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Reform des Sexualstrafrechts, zum Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus, zur Mehrwertsteuer-Erstattung bei Einkaufstouristen, zur Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, zum Schutz personengebundener Daten sowie zur Änderung des Bundeswaldgesetzes - sie werden jetzt in den Fachausschüssen beraten.

Reform der Pflegeberufe

Der Bundesrat nahm Stellung zu Kabinettsentwürfen zum Behindertengleichstellungsrecht, zur Reform der Pflegeberufe und zur Finanzmarktnovellierung. Außerdem beriet er über Vorschläge der EU zur Abfallrichtlinie und zur Europäischen Grenz- und Küstenwache und stimmte über die Ladesäulenverordnung und Änderungen im Produktsicherheitsgesetz ab.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Jugendschutz

Foto: Frau zieht an einer elektronischen Zigarette

© panthermedia | Nils Weymann

  1. Beschluss

Beschluss

Künftig keine E-Zigaretten für Minderjährige

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen billigte der Bundesrat am 26. Februar 2016 die Ausdehnung des Abgabe- und Konsumverbots von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas. Da bei diesen nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für diese Produkte bislang nicht.

Jugendschutz im Versandhandel

Das Gesetz möchte zudem sicherstellen, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 26.02.2016

Top 29Ausweisungen

Foto: Flugzeug hinter Stacheldraht

© dpa | Julian Stratenschulte

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt vereinfachtes Ausweisungsrecht

Im Eilverfahren billigte der Bundesrat am 26. Februar 2016 Erleichterungen im Ausweisungsrecht - nur einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages.

Ausweisung bei Bewährungsstrafe

Nach dem Gesetz liegt künftig ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Voraussetzung ist, dass die Straftat mit Gewalt oder mit einer Gewaltandrohung begangen wurde. Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr liegt künftig ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor.

Keine zwangsläufige Ausweisung

Bei der Entscheidung über die Ausweisung ist wie bisher auch das Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, in Deutschland zu bleiben. Insofern gibt es keinen Automatismus, der zwingend zu einer Ausweisungsentscheidung führt.
Das Gesetz sieht zudem vor, Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 30Asylverfahren

Foto: Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zu ihrem Abflug

© dpa | Sebastian Willnow

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Asylpaket II

Nur einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 26. Februar 2016 das sogenannte Asylpaket II gebilligt. Es sieht spezielle Aufnahmezentren vor, in denen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern beschleunigte Verfahren durchlaufen. Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, bei denen man davon ausgeht, dass sie ihrem Asylverfahren nicht mitwirken. Innerhalb einer Woche soll das gesamte Verfahren für diesen Personenkreis künftig abgeschlossen sein.

Aussetzung des Familiennachzuges

Zudem wird der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die nicht individuell verfolgt werden, denen in ihrem Herkunftsland aber dennoch ernsthafte Gefahren drohen - beispielsweise die Todesstrafe, Folter oder eine Bedrohung durch Krieg.

Leistungskürzungen

Es ist weiter vorgesehen, dass Asylbewerbern künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen zusteht, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen. Die Leistungen werden außerdem abgesenkt - für einen alleinstehenden Flüchtling um zehn Euro monatlich.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 31Verbraucherrechte

Foto: Paar bei einer Beratung in einer Bank

© PantherMedia | Goodluz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Banken müssen künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen - ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat am 26. Februar 2016 passieren. Es soll insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zahlungsunfähigkeit schützen. Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Kein ewiges Widerrufsrecht

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es kein sogenanntes "ewiges Widerrufsrecht" bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr geben. Ein Widerrufsrecht erlischt nun spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Verträge, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, sind ebenfalls von dem Gesetz betroffen: Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet hier das Widerrufsrecht.

Mehr Schutz bei hohen Dispozinsen

Auch bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Konten sieht das Gesetz die Kreditinstitute in der Pflicht - sie müssen ihre Kunden über kostengünstigere Alternativen beraten. Vorgeschrieben ist eine solche Beratung dann, wenn ein Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft.

Kritik der Länderkammer

Der Bundesrat bedauert in einer begleitenden Entschließung, dass das Gesetz keine Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht. Er hält zudem die Voraussetzungen, die eine Beratungspflicht des Kreditinstituts bei Überziehung von Konten auslösen für zu hoch und fordert deren Absenkung. Zudem sollten Kreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nach Ansicht des Bundesrates noch bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am 21. März 2016 in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 26.02.2016

Video

Landesinitiativen

Top 6Verfassungswidrige Organisationen

Foto: Person lädt aus dem Internet

© PantherMedia | AndreyPopov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verfolgung von Internetpropaganda - Bundesrat beschließt Gesetzentwurf

Die Länderkammer setzt sich mit einem am 26. Februar 2016 beschlossenen Gesetzentwurf gegen verfassungswidrige Propaganda im Internet ein. Sie will künftig eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann ermöglichen, wenn Personen Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus in das Internet einstellen – derzeit ist eine Strafverfolgung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht möglich.

Schutz vor Verharmlosung

Der Gesetzentwurf soll insbesondere verhindern, dass Personen aus Deutschland gezielt ins Ausland reisen, um dort entsprechende Inhalte hochzuladen. Dies sei notwendig, um den Rechtsstaat wirksam davor zu schützen, dass verfassungswidrige Organisationen wiederbelebt werden und die Nutzung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung verharmlost wird.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese wird ihn, zusammen einer eigenen Stellungnahme, dem Bundestag vorlegen.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 7Tierschutz

Foto: Elefanten vor einem Zirkuszelt

© PantherMedia | CreativeNature

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus

Hessen möchte, dass Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Der Bundesrat solle die Regierung daher bitten, eine entsprechende Verordnung vorzulegen. Übergangsfristen seien darin nur insoweit vorzusehen, als bereits vorhandene Tiere keine Verhaltensstörungen zeigten - beispielsweise aggressives oder depressives Verhalten.

Forderung nach festen Quartieren

Darüber hinaus müsse die Verordnung Anforderungen an die Haltung solcher Tiere aufstellen, für die das Verbot nicht gelte. Zirkusse mit Tiershows sollten über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten.

Wiederholte Aufforderung

Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hat sich der Bundesrat für ein Haltungsverbot für bestimmte wildlebende Tierarten ausgesprochen (BR-Drs. 595/03(B) und 565/11(B)). Die Bundesregierung hat die Forderungen bislang nicht umgesetzt.

Die Entschließung wurde in der Bundesratssitzung am 26. Februar 2016 vorgestellt und den Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 8Mehrwertsteuer-Erstattung

Foto: Einkaufstüten steuerfrei

© panthermedia | stuartmiles

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Rückerstattung für Kleinstbeträge

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Derzeit würden viele Schweizer nach einem Einkauf in Deutschland die Rückerstattung auch für Kleinstbeträge fordern.

Diese Möglichkeit führe zu einer großen Zahl Schweizer Einkaufstouristen mit Belastungen für die grenznahe Infrastruktur - insbesondere zu vollen Parkhäusern und Verkehrsstaus. Außerdem sei eine Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner zu beobachten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.

Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro

Künftig soll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bei Überschreitung einer sogenannten Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro möglich sein. Baden-Württemberg möchte die Bundesregierung dazu auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Entschließung wurde in der Bundesratssitzung am 26. Februar vorgestellt und dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 26.02.2015

Video

Top 33Arbeitnehmer-Schutz

Foto: Befristeter Anstellungsvertrag

© panthermedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern

Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen. Mit einer Entschließung fordert er daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.

Der Gesetzentwurf solle unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den so genannten "Equal-Pay"-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen. Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die "Vorratsverleiherlaubnis" abschaffen.

Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen

In der Vergangenheit seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen genutzt worden, heißt es in der Entschließung.

Stammbelegschaften würden durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, die in der Regel sogar noch schlechtere Löhne erhielten als Leiharbeitskräfte. Diese wiederum bekämen schon durchschnittlich 43 Prozent weniger als Festangestellte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und führe die Betroffenen damit oftmals direkt in den Hartz-IV-Bezug.

Der Bundesrat hatte bereits im September 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung (BR-Drucksache 687/13 (B)) beschlossen, den der Deutsche Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 35Reform des Sexualstrafrechts

Foto: Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erreichen. Mit ihrem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen und das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung zu sichern.

Nach den Plänen der vier Länder solle künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des Betroffenen ausschlaggebend sein - im Sinne eines "Nein-heißt-Nein". Das geltende Recht hätte sich in seiner bisherigen Form in bestimmten Punkten als defizitär erwiesen, da auch teilweise massive Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch den engen Tatbestandskatalog nicht als Sexualstraftat sanktioniert werden können.

Istanbul-Konvention

Die Länder begrüßen die von der Bundesregierung bereits erwogenen Schritte, sehen darüber hinaus allerdings die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Strafrechtssystematik. Nur so werde ein umfassender Schutz im Sinne der Istanbul-Konvention gewährleistet. Nach der aus dem Jahr 2011 stammenden Konvention ist jede "nicht einvernehmliche, sexuell bestimmte Handlung" zu bestrafen. Das derzeit geltende Sexualstrafrecht würde diesen Vorgaben nicht gerecht.

Die Entschließung wurde in der Bundesratssitzung am 26. Februar 2016 vorgestellt und dem Rechtsausschuss, dem Innenausschuss und dem Ausschuss für Frauen und Jugend zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 36Digitalisierung

Foto: digitale Symbole

© panthermedia | peshkova

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rechtssicherheit bei Messengerdiensten

Der digitale Wandel verändert gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und teilweise umbruchartig. Dabei breiten sich neue Geschäftsmodelle rasant aus. Hessen setzt sich für eine Anpassung des Rechtsrahmens an diese Entwicklungen ein. Insbesondere bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie bei der Prüfung der Regulierung von Internetplattform-Anbietern sieht das Land Anpassungsbedarf.

Schutz der Privatsphäre

Hessen möchte die Bundesregierung bitten, Anpassungen an die technischen Entwicklungen vorzubereiten. Sie solle darüber hinaus in der Begleitung der europäischen "Digital Single Market"-Strategie für Regelungen eintreten, die sowohl der technischen Weiterentwicklung als auch einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre sowie von Unternehmensdaten Rechnung tragen.

Die Entschließung wurde in der Bundesratssitzung am 26. Februar 2016 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 26.02.2016

Video

Top 39Integration

Deutschkurs für ausländische Studenten

© picture alliance | JOKER

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert bessere Angebote für Flüchtlinge

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 Verbesserungen bei der Integration von Flüchtlingen in Deutschland gefordert. Es handle sich dabei um eine gesamtstaatliche Aufgabe, in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, gesundheitliche Versorgung, Bildung, Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an der Gesellschaft durch interkulturelle Öffnung besteht nach Ansicht der Länder Handlungsbedarf.

Integrationskurse, bezahlbarer Wohnraum, aktive Arbeitsmarktförderung

Konkret werden unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Ein zeitnahes Angebot von Integrationskursen für alle Flüchtlinge - unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde; zusätzliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch zur Sicherung der gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung; mehr Finanzmittel für die aktive Arbeitsmarktförderung. Zudem seien Wohnquartiere zu entwickeln, in denen bezahlbarer Wohnraum sowohl schon lange hier Lebenden als auch Flüchtlingen zur Verfügung steht.

Forderung eines Einwanderungsgesetzes

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auch auf, ein Einwanderungsgesetz zu schaffen. Es soll klare Regeln und Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland enthalten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr beschäftigen wird.

Stand: 26.02.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 10Gleichstellung

Foto: Hinweisschild zu einem Barrierefreien Zugang

© panthermedia | Maria Reichenauer

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung zur Barrierefreiheit

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick - Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Dabei handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise, die besonders einfach zu verstehen ist.

Barrierefrei Bauen

Darüber hinaus sind Gebäude des Bundes nach dem Gesetzentwurf auf Barrierefreiheit zu überprüfen und Hindernisse zu beseitigen. Es ist zudem vorgesehen, eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahrens bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung einzurichten.

Mehrfache Benachteiligung berücksichtigen

Belange von Menschen mit Behinderungen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen durch den Gesetzentwurf besser berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Stand: 26.02.2016

Top 12Einheitliche Pflegeausbildung

Foto: Krankenschwester in Ausbildung

© panthermedia | rmarmion

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länderkammer will Reform der Pflegeberufe verschieben

Der Bundesrat forderte am 26. Februar 2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten.

Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass die Kosten, die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbunden sein werden, im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Er bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten der Reform der Pflegeausbildung vorzunehmen.

Menschen aller Altersgruppen pflegen

Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" bzw. zur "Pflegefachfrau" zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.

Bezahlt werden statt zu zahlen

Der Gesetzentwurf sieht eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, ist derzeit in der Pflege oft anders - an vielen Pflegschulen fallen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs könnte voraussichtlich 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet.

Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.

Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Stand: 26.02.2016

Video

Rechtsverordnungen

Top 26Elektromobilität

Parkplatz mit Ladestation

© dpa | Robert B. Fischman

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zu

Der Bundesrat stimmte der Ladesäulenverordnung am 26. Februar 2016 mit Maßgaben zu. Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Diese soll weitergehende Standards normieren.

Außerdem fasste der Bundesrat eine Entschließung. In dieser erkennt er die vorgelegte Verordnung als einen wichtigen ersten Schritt für einen erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität an. Die darin enthaltenen Bestimmungen sollten aber unverzüglich durch Regelungen zu weiteren Standards ergänzt werden.

Anzahl der Ladesäulen ausbauen

Die Bundesregierung möchte mit der Verordnung die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen. Sie führt dabei einen einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten ein. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom "tanken".

Vorgaben zur Sicherheit

Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.

Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Stand: 26.02.2016

Glossary

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