Top 41EU-Führerschein

Foto: Drei Führerscheine verschiedener Generationen

© Oliver Berg | dpa

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat setzt Verordnung zur EU-Führerscheinrichtlinie ab

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auch auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen z.B. durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.

Stand: 08.07.2016

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