Top 56Strafbarkeit illegaler Autorennen

Foto: Straßenrennen

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Beschluss

Höhere Strafen für Raser

Zunehmend sind Fälle von illegalen Autorennen zu beobachten, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Vielerorts gibt es eine etablierte „Raser-Szene“, die als Freizeitbeschäftigung sowohl organisierte, überörtliche Rennen, aber auch spontane Beschleunigungsrennen durchführt. Bisher werden solche Rennen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben einen Gesetzesantrag eingebracht, der die Einführung entsprechender Straftatbestände vorsieht, da sich ihrer Ansicht nach die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen haben.

Von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand

Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben soll sich durch die Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat adäquat in den Tatbeständen und Sanktionsmöglichkeiten widerspiegeln. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Der Gesetzentwurf wurde im Plenum am 08. Juli 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Die Ausschussberatungen finden Anfang September statt.

Stand: 08.07.2016

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