BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 947. Sitzung am 08.07.2016

Bundesrat macht Weg frei für 20 Gesetze

In seiner der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 20 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages bestätigt, darunter zahlreiche wichtige Vorhaben der Regierungskoalition.

Die Länder billigten das Integrationsgesetz, die EEG-Reform, das Fracking-Verbot, das Strommarktgesetz sowie Gesetze zum intensiveren nachrichtlichen Datenaustausch bei der Terrorbekämpfung, zur Digitalisierung der Energiewende, zum Wettbewerb im Eisenbahnbereich sowie zu Weiterbildungsmaßnahmen für geringqualifizierte Arbeitslose.

Sie stimmten auch dem Kulturgutschutzgesetz, der Reform der Investmentbesteuerung sowie Verfahrensvereinfachungen bei Hartz-IV-Anträgen und Änderungen im Insolvenzrecht zu. Alle Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Vermittlungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform

Dies gilt allerdings nicht für die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer: Sie muss zunächst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt werden.

Landesinitiativen zu Barrierefreiheit, Waffenrecht, Mindestlohn

Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat von der Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Finanzierung von Uni-Kliniken. Neu vorgestellte Landesinitiativen enthalten Anregungen zum Freihandelsabkommen CETA, zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen, zum Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch und zum Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtssälen. Weitere Vorschläge betreffen die Themen Mindestlohn, Waffenverbot für Extremisten sowie Vorschläge zur Förderung barrierefreier Wohnungen und Elektro-Ladesäulen.

Stellungnahme zu Leiharbeit, Lkw-Maut, Elektromobilität

Der Bundesrat äußerte sich zu Regierungsplänen, die sich mit der Reform der Leiharbeit, der steuerlichen Förderung von Elektromobilität, der Ausweitung der Lkw-Maut und Neureglungen des Mikrozensus befassen. Stellung nahm er auch zu Vorlagen aus dem europäischen Bereich, die sich mit den Themen Geoblocking, Industrie 4.0, Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie einer Investitionsoffensive für Europa befassen.

Zustimmung zu Energieverbrauchslabel und Anreizregulierung

Zustimmung fanden zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung – einige allerdings nur mit Auflagen. Der Bundesrat beschloss Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung, der Anreizregulierung für Netzbetreiber, den neuen Regeln zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Schadenshaftung bei Fracking-Bohrungen und bei der Offshore-Erdölförderung. Die Erweiterung der Dopingliste kann dagegen unverändert in Kraft treten.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 61Richterwahl

Foto: Christine Langenfeld

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat wählt Christine Langenfeld zur Bundesverfassungsrichterin

Einstimmig hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 Prof. Dr. Christine Langenfeld zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Im Zweiten Senat wird sie die Nachfolge von Prof. Dr. Herbert Landau antreten, der die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht hat.

Prof. Dr. Langenfeld ist derzeit Geschäftsführende Direktorin des Instituts für öffentliches Recht an der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.

Stand: 08.07.2016

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Hartz-IV-Verfahren

Foto: Aktenstapel SGB

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Änderungen bei Hartz-IV-Verfahren und Insolvenzrecht

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 Vereinfachungen bei der Bearbeitung von Hartz-IV-Anträgen zugestimmt. Leistungsempfänger können damit künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang ihrer Ansprüche erhalten. Das Gesetz vereinfacht die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und -abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Dies betrifft insbesondere die zahlreichen Verknüpfungen des Sozialgesetzbuchs II mit anderen Rechtsgebieten. Betroffen sind u.a. Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Auch die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde verbessert, um die Ausbildungsaufnahme zu erleichtern.

Aktive Arbeitsförderung durch Jobcenter

Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Über 30-jährige Berufsschüler bekommen künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.

Die Änderungen gehen auf Vorschläge einer Bund-Länderarbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück.

Ausnahmen beim Insolvenzrecht

Zusätzlich enthält das Gesetz eine Änderung im Insolvenzrecht: Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 4Besteuerung Investmentfonds

Foto: Steuererklärung

© panthermedia | Ralf Kleemann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform der Investmentbesteuerung kommt

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden. Diese zielen darauf ab, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein „Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko“ tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden.

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt.
Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.

Steuererklärung vereinfachen

Um den Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft zu verringern und die Finanzämter zu entlasten, enthält das Gesetz Vereinfachungen bei den Steuererklärungspflichten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 26. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Neuregelung zum Wagniskapital gefordert

In einer ebenfalls am 8. Juli 2016 gefassten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen hin. Die Länder wollen Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbinden. Sie fordern von der Bundesregierung eine verfassungsfeste und EU-rechtlich unbedenkliche Neuregelung zum Wagniskapital, um Belastungen junger, innovativer Unternehmen zu verhindern.

Stand: 29.06.2021

Video

Top 5Reform der Erbschaftsteuer

Foto: Erbschaftssteuererklärung

© panthermedia | Rallef

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verweist Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss

Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.

Bedürfnisprüfung für Vererbung großer Betriebe

Der Bundestag hatte am 24. Juni 2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

Höchstrichterliche Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

Stand: 08.07.2016

Vermittlungsausschuss:

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Top 6Terrorbekämpfung

Foto:  Bundesamt für Verfassungsschutz

© dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Datenaustausch zur Terrorbekämpfung

Der deutsche Verfassungsschutz kann zum Schutz vor Terroranschlägen künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagbeschluss. Er wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Länderübergreifende Dateien

Künftig können die deutschen Verfassungsschützer mit ausländischen Partnerdiensten - insbesondere innerhalb der EU und der NATO - gemeinsame Dateien anlegen, um Erkenntnisse über verdächtige Personen, Objekte oder Ereignisse zu teilen. Zudem dürfen bei einem Terrorverdacht die deutschen Sicherheitsbehörden auch Daten von Jugendlichen ab 14 Jahren speichern – bisher war dies erst ab 16 möglich. Dabei geht es vor allem um junge Islamisten, die nach Syrien oder den Irak reisen, um sich Extremistenmilizen wie dem IS anzuschließen. Beim Kauf von Prepaid-Karten müssen Verkäufer und Telefonanbieter künftig anhand des Personalausweises die Identität eines Kunden überprüfen. Extremisten sollen so nicht mehr ohne weiteres anonym mobil telefonieren können.

Weite Teile des Gesetzes sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 08.07.2016

Top 7Kulturgutschutzgesetz

Foto: Besucher im Museum

© panthermedia | Paha_L

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Kulturgutschutz zu

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes zugestimmt. Damit ist eins der meistdiskutierten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate abgeschlossen.

Klare Ein- und Ausfuhrregeln

Das Gesetz will die Abwanderung von nationalem Kulturgut aus Deutschland verhindern und den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen. Künftig muss für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind.

Die Neuregelung soll auch den Ankauf von national wertvollen Kulturgütern durch den Staat erleichtern. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen, um so genannte Raubkunst - also unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten - effektiver an diese zurückgeben zu können.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, zu dem der Bundesrat am 18. Dezember 2015 Stellung genommen hatte. Nach intensiven Debatten verabschiedete der Bundestag es mit einigen Änderungen am 23. Juni 2016. Nach der Zustimmung der Länder wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 08.07.2016

Top 11Offshore-Anlagen

Foto: Öl- und Gasabbau auf Wasser

© Panther Media | curraheeshutter

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Sicherheit bei Offshore-Öl- und Gasförderung

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das schwere Unfälle bei der Erdgas- oder Ölförderung auf See und in den Küstengewässern verhindern soll. Es verbessert zudem Notfallmechanismen im Falle einer Havarie und dient dazu, Folgeschäden zu begrenzen. Meeresumwelt und Küstenregionen sollen vor Umweltschäden und die Wirtschaft vor möglichen Unterbrechungen der Energieversorgung geschützt werden.

Die Neuregelung setzt europarechtliche Vorgaben in den berg-, umweltschadens- und wasserrechtlichen Vorschriften um und legt einheitliche Standards fest. Das Gesetz enthält zudem die Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Art und Umfang einer Deckungsvorsorge für Haftungsverbindlichkeiten.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 08.07.2016

Top 12Smart-Meter

Foto: Intelligenter Stromzähler

Intelligenter Stromzähler

© Roland Weihrauch | dpa

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für Digitalisierung der Energiewende

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 gebilligt. Das Gesetz beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen.

Energie sparen durch intelligente Stromzähler

Ab 2020 besteht die Pflicht, flächendeckend so genannte Smart Meter einzubauen, die Verbrauchern Informationen über Stromflüsse, Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeiten anzeigen. Dadurch sollen Energiesparpotenziale entstehen.

Der Bundestagsbeschluss regelt die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Smart Meter und legt jährliche Preisobergrenzen für den Einbau der neuen Geräte fest. Für Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden beträgt sie 23 Euro brutto. In mehreren Stufen erhöht sich die Grenze auf maximal 100 Euro für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Die Grenze gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat warnt vor Kosten

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken hin. Er warnt vor unverhältnismäßigen Kosten für Verbraucher, Erzeuger und Messstellen- bzw. Netzbetreiber. Er verlangt u.a. ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau der Smart Meter und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze.

Die Länder fordern, die bislang nur hypothetischen Annahmen zur Kosten-Nutzen-Analyse für private Haushalte nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig zu überprüfen. Der Einbau intelligenter Messsysteme führe nicht per se zu einer Energieeinsparung, heißt es in der Entschließung vom 8. Juli 2016.

Stand: 08.07.2016

Top 51Integrationsgesetz

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Integrationsgesetz

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Integrationsgesetz gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Fördern und Fordern

Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete können künftig leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren. Flüchtlinge mit einem Ausbildungsplatz erhalten für drei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus. Dies soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Auszubildende erhöhen. Bei Abbruch der Ausbildung kann das Aufenthaltsrecht einmalig um sechs Monate verlängert werden, um die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Gleichzeitig sieht das Gesetz verschärfte Sanktionen für die diejenigen vor, die Integrationskurse nicht wahrnehmen.

Wohnsitzauflage

Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, die Verteilung der Flüchtlinge über eine Wohnsitzauflage zu steuern. Sie müssen dazu jeweils entsprechende Verordnungen erlassen.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 52aFracking

Foto: Fracking-Anlage

© panthermedia | Steve Oehlenschlager

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Verbot für unkonventionelles Fracking

Die Auseinandersetzungen um die Zukunft der Erdöl- bzw. Erdgas-Förderung durch Fracking sind beigelegt. Zwei Wochen nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Technologie. Das sogenannte unkonventionelle Fracking nach US-Vorbild, bei dem Erdgas oder Erdöl mithilfe eines Wasser-Chemikaliengemisches aus Schiefer-, Ton oder Mergelgestein bzw. Kohleflözgestein gefördert wird, ist für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Es sollen lediglich maximal vier Probebohrungen möglich sein, die der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Im Jahr 2021 soll der Bundestag dann das Verbot noch einmal überprüfen.

Strengere Vorgaben für konventionelles Fracking

Verschärft werden zudem die Wasserschutz-Vorschriften für sogenanntes konventionelles Fracking, wie es in einigen Bundesländern schon seit Jahrzehnten angewandt wird. Eine bundesweite Regelung hierfür gab es bislang nicht.

Langes Gesetzgebungsverfahren beendet

Zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits im Mai letzten Jahres kritisch Stellung genommen. Im Bundestag war lange über das Thema kontrovers beraten worden. Mitte Juni hatte sich die Große Koalition dann auf einen Kompromiss geeinigt, der am 24. Juni 2016 verabschiedet wurde. Nur zwei Wochen später – am 8. Juli 2016 - billigte auch der Bundesrat das Gesetz. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.

Entschließung gefasst

In einer begleitenden Entschließung würdigt der Bundesrat, dass der Bundestag einige wesentliche Forderungen der Länder aus deren Stellungnahme umgesetzt hat. Insbesondere die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking von Kohlenwasserstoffen unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Fracking-Verbotes zur Erdölgewinnung und die veränderte Rolle der Expertenkommission gehen auf Anregungen des Bundesrates zurück.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 53Ökostrom

Foto: Solaranlage

© panthermedia | Liane Matrisch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) passiert den Bundesrat

Betreiber von neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen sich zukünftig einem verstärkten Wettbewerb stellen. Dies sieht die vom Bundesrat am 8. Juli 2016 gebilligte EEG-Reform vor.

Mehr Wettbewerb durch Ausschreibungen

Die Vergütung des Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Damit soll der weitere Zubau von Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen planbarer erfolgen. Das Gesetz legt Mengen der geförderten Stromerzeugung für die einzelnen Technologien fest. Dabei sind die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025) eingehalten wird.

Besondere Maßnahmen für kleinere Anbieter

Die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll mit der Reform erhalten bleiben. So sind Windenergieanlagen an Land sowie Solaranlagen bis zu einer installierten Leistung von 750 Kilowatt von den Ausschreibungen ausgenommen. Darüber hinaus wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsdesign gewählt, das auf die Herausforderungen kleinerer Akteure zugeschnitten ist. Bei Windenergie an Land erhalten Bürgerenergiegesellschaften außerdem gezielte Erleichterungen.

Neu ist auch die Möglichkeit für eine regionale Grünstromkennzeichnung. Damit folgt das Gesetz einer Empfehlung des Bundesrates, der festgestellt hat, dass regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern.

Im nächsten Schritt wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann danach in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 63Eisenbahnstrukturreform

Foto: ICE im Bahnhof

© Panthermedia | JANIFEST

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Wettbewerb auf der Schiene

Der Bundesrat der Eisenbahnstrukturreform zugestimmt. Mit dem Gesetz des Bundestages wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Regelungen betreffen die Struktur der Eisenbahn, den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen sowie die Erhebung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.

Das Gesetz schafft einheitliche Regelungen zum Schienennetzzugang für alle Anbieter im Markt. Dies soll den Wettbewerb im Markt steigern und dadurch die Qualität und Preise des Angebots im Sinne der Verbraucher verbessern und den Bedarf an staatlichen Zuwendungen senken.

Bundesrat möchte negative Auswirkungen vermeiden und fordert Mitsprache der Länder

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zusätzlich eine Entschließung gefasst. Darin fordert er, dass die vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen dürfen. Außerdem verlangt er von der Bundesregierung, sicherzustellen, dass die vorgesehenen Ausnahmeregelung für Betreiber der Schienenwege nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann.

Das Gesetz wurde am 7. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedet. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat am 8. Juli wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.

Stand: 08.07.2016

Landesinitiativen

Top 16Digitaler Hausfriedensbruch

Foto: Krimineller am Computer

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kampf gegen Internetkriminalität

Hessen möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Es hat dazu am 8. Juli 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Der „digitale Hausfriedensbruch“, also das kriminelle Eindringen in fremde Computer, Smartphones, Navigationssysteme, Fernseher oder internetfähige Kühlschränke soll künftig mit einem eigenen Straftatbestand und Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

In seiner Bundesratsinitiative fordert Hessen eine digitale Agenda für das Strafrecht, um Kriminalität im Internet wirksam bekämpfen zu können. Derzeit würden nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Bürgerinnen und Bürger müssten in ihrem immer vernetzteren Alltag auch dann geschützt sein, wenn sie keine Technik-Experten sind, heißt es zur Begründung der Initiative.

Beratung in den Fachausschüssen

Der Gesetzesantrag wurde dem Rechts- und dem Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 17Barrierefreiheit und Elektromobilität

Foto: Hinweisschild zu einem Barrierefreien Zugang

© panthermedia | Maria Reichenauer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rechtliche Hürden beim Umbau von Wohnungen beseitigen

Bayern, Sachsen und Hessen setzten sich mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative dafür ein, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verbessern und bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu beschleunigen. Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollten baldmöglichst abgebaut werden.

Die drei Länder wollen die Einrichtung alters- und behindertengerechter Wohnungen z. B. durch Rollstuhlrampen oder Treppenlifte unterstützen, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Sie gehen von einem Anstieg des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen auf rund 3,6 Millionen bis zum Jahr 2030 aus.

Nach derzeitiger Gesetzeslage kann zwar ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen verlangen, im Wohnungseigentumsrecht fehlt bisher aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Dies soll künftig angepasst werden.

Förderung der Elektromobilität

Erleichterungen fordern Bayern und Sachsen auch beim Bau von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen. Die Möglichkeit, sein Auto bequem am eigenen Stellplatz über Nacht aufzuladen, würde mehr Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, sich ein Elektromobil anzuschaffen. Mit der Bundesratsinitiative schlagen die Länder Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor, um bestehende rechtliche Hürden zu beseitigen. Dies könne zum Erfolg der Energiewende und zum Erreichen der CO2-Reduktionsziele beitragen.

Der Gesetzentwurf wurde am 8. Juli 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend in den federführenden Rechtsausschuss und den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, den Ausschuss für Frauen und Jugend sowie den Umwelt-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss überwiesen. Die Fachpolitiker werden Anfang September über die Vorlage beraten.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 18Klinikfinanzierung

Foto: in einem Krankenhaus

© panthermedia | vilevi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert finanzielle Unterstützung für Uni-Kliniken

Mit einer Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, den akuten Finanzbedarf von Uni-Kliniken zu decken. Diese und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung (Häuser mit hochdifferenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen) sind seiner Ansicht nach trotz mehrerer Gesetzesreformen weiterhin deutlich unterfinanziert. Ohne Eingreifen der Bundesregierung sei eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage zeitnah nicht absehbar.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, auf eine bessere Finanzsituation dieser Einrichtungen hinzuwirken bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachzubessern und den Häusern ein zusätzliches Budget zur Verfügung zu stellen.

Strukturelles Problem bei Maximalversorgung und Extremkostenfällen

Im Bereich der Maximalversorgung und der sogenannten Extremkostenfälle sieht der Bundesrat ein Finanzierungsproblem struktureller Art. Universitätskliniken und andere Krankenhäuser mit umfassender Versorgung hätten einen überproportionalen Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen zu tragen und müssen die dafür erforderliche medizinische Infrastruktur bereitstellen. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Aufwendungen jedoch durch die den Krankenhäusern zugewiesenen Budgets nicht abgedeckt werden.

Ansätze in Reformgesetzen greifen noch nicht

Im Bereich der Hochschulambulanzen und der allgemeinen stationären Krankenhausleistungen gehe es in erster Linie darum, den akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt sind. Im stationären Bereich besteht zudem die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage der Hochschulkliniken, heißt es zur Begründung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 08.07.2016

Top 19Verhüllungsverbot

Foto: Muslimische Frau mit Gesichtsschleier

© panthermedia | zurijeta

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern will Gesichtsschleier im Gerichtssaal verbieten

Bayern möchte künftig verbieten, dass Frauen in Gerichtssälen mit Gesichtsverschleierung auftreten. Mit einer Bundesratsinitiative will das Land die Bundesregierung auffordern, ein entsprechendes Verbot gesetzlich zu regeln. Es sei wichtig, dass Richterinnen und Richter das Gesicht der Verfahrensbeteiligten unverhüllt ansehen können. Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen sei es notwendig, alle Erkenntnisquellen auszuschöpfen und sämtliche Reaktionen einer Person einschließlich ihrer Mimik und Körpersprache zu betrachten. Nach derzeit geltendem Recht ist es den Gerichten zwar möglich, im Einzelfall die Abnahme eines Gesichtsschleiers anzuordnen, eine generelle Regelung hierzu gibt es jedoch noch nicht.

Ausschussberatungen im September

Die Initiative wurde am 8. Juli 2016 im Plenum vorgestellt und dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Diese werden sich Anfang September mit der Entschließung befassen.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 55Waffenrecht

Foto: Hand mit Pistole

© Panther Media | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss

Beschluss

Keine legalen Waffen in der Hand von Extremisten

Hessen möchte verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen dürfen. Es will den zuständigen Waffenbehörden ermöglichen, beim Verfassungsschutz künftig personenbezogene Informationen über solche Personen abzufragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Behörden dann die Erlaubnis versagen.

Der von Hessen eingebrachte Gesetzentwurf präzisiert die Vorschriften zur so genannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

In der Plenarsitzung am 8. Juli 2016 wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Dieser wird sich Anfang September mit dem Vorschlag befassen.

Stand: 08.07.2016

Top 56Strafbarkeit illegaler Autorennen

Foto: Straßenrennen

© panthermedia | fanjianhua

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Höhere Strafen für Raser

Zunehmend sind Fälle von illegalen Autorennen zu beobachten, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Vielerorts gibt es eine etablierte „Raser-Szene“, die als Freizeitbeschäftigung sowohl organisierte, überörtliche Rennen, aber auch spontane Beschleunigungsrennen durchführt. Bisher werden solche Rennen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben einen Gesetzesantrag eingebracht, der die Einführung entsprechender Straftatbestände vorsieht, da sich ihrer Ansicht nach die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen haben.

Von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand

Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben soll sich durch die Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat adäquat in den Tatbeständen und Sanktionsmöglichkeiten widerspiegeln. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Der Gesetzentwurf wurde im Plenum am 08. Juli 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Die Ausschussberatungen finden Anfang September statt.

Stand: 08.07.2016

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Top 57Mindestlohn

Foto: Mann überreicht Geldscheine an einen Arbeiter

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss

Beschluss

Sonderzahlungen nicht auf Mindestlohn anrechnen

Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bremen setzen sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen, Zulagen und Prämien nicht auf den Mindestlohn anrechnen dürfen. Dieser solle nur das reine Grundentgelt pro Stunde enthalten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwernis-, Überstunden-, Nacht- und Wochenendzuschläge dürften ebenso wenig berücksichtigt werden wie Familienzuschläge, Vermögenswirksame Leistungen und sonstige Prämien.

Rechtsklarheit für die Zukunft

Die fünf Länder wollen die Bundesregierung auffordern, das Mindestlohngesetz um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen. Damit sollen alle Betroffenen Rechtssicherheit erhalten. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechenbarkeit von Zuschlägen habe zu Verunsicherung geführt, heißt es in der Entschließung. Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber den Zweck des Mindestlohns umgehen könnten. Die geforderte gesetzliche Klarstellung soll künftig Manipulationen bei der Berechnung des Mindestlohns verhindern.

Ausschüsse beraten im September

Der Entschließungsantrag wurde im Plenum am 8. Juli 2016 vorgestellt und in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Anfang September befassen sich diese mit der Initiative.

Stand: 08.07.2016

Top 60CETA-Abkommen

Foto: Zwei reichende Hände mit EU- und Kanada-Flagge im Hintergrund

© panthermedia | Bosris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Nationale Parlamente an Handelsabkommen CETA beteiligen

Thüringen ist der Ansicht, dass das zwischen der EU und Kanada vereinbarte Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ein so genanntes gemischtes Abkommen darstellt, das der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf. Es hat dem Bundesrat den Entwurf einer Entschließung zugeleitet, um die entsprechende Haltung der Bundesregierung zu unterstützen. Das Abkommen greife weitreichend in die Kompetenzen und Angelegenheiten der Länder ein, zum Beispiel in der Kultur- und Medien-, Bildungs- und Hochschulpolitik sowie in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

Ausschussüberweisung

Thüringen hat am 8. Juli 2016 seine Entschließung vorgestellt. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den EU-, den Rechts- und den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Stand: 08.07.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 20Reform der Arbeitnehmerüberlassung

Foto: Buch Bürgerliches Gesetzbuch mit Richterhammer

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat befasst sich mit Regierungsentwurf zur Leiharbeit

Der Bundesrat hat sich am 8. Juli 2016 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst, der Missbrauch bei Leiharbeit und Scheinwerkverträgen verhindern soll. Der Entwurf regelt die Bedingungen für Leiharbeiter neu und will den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen eindämmen. Leiharbeit soll künftig nicht länger als 18 Monate andauern. Danach müssen Entleihbetriebe die Arbeitnehmer fest übernehmen, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Bisher gab es keine Höchstüberlassungsdauer. Längere Überlassungsfristen sind allerdings durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich.

Equal Pay

Spätestens nach neun Monaten sollen Leiharbeiter grundsätzlich den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Abweichungen sind durch Branchen-Zusatztarifverträge aber möglich. Außerdem dürfen Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Sie können aber in einem bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten ausführen.

Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit

Durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch möchte die Bundesregierung zudem die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkverträgen klarer fassen. Damit will sie verhindern, dass Verträge zwischen Unternehmen als Werkverträge bezeichnet werden, während es sich tatsächlich um Leiharbeit handelt. Die Überlassung von Arbeitnehmern muss künftig im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Verleiher und Entleiher begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie eine Arbeitnehmerüberlassung nicht offenlegen, zum Beispiel bei Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih.

Keine wesentlichen Einwände der Länder

In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Regierungspläne, sondern formuliert lediglich eine Prüfbitte. Darin regt er an, über Ausnahmen für Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsangeboten wie z.B. Musik-, Sport oder und Kunst-Schulen nachzudenken.

Stand: 08.07.2016

Video

Top 23Förderung der Elektromobilität

Foto: E-Bike

© panthermedia | Bubbers

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Förderung auf E-Bikes ausweiten

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat punktuelle Konkretisierungen an. Darüber hinaus bittet er im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb (E-Bikes) auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.

Im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdiene eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb noch stärkere Förderung als bisher.

So könnten etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme aus Sicht der Länder möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht.

Damit erneuert der Bundesrat seinen Vorschlag aus der Entschließung an die Bundesregierung vom 10. Juli 2015 (Drucksache 114/15 (Beschluss)).

Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Mit vorgelegten Gesetzentwurf plant die Bundesregierung steuerliche Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität. Dazu gehören zeitlich befristete Steuerbefreiungen, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Stand: 02.08.2016

EU-Vorlagen

Top 36Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Foto: visual screen

© Panther Media | scyther5

  1. Beschluss

Beschluss

Veränderte Vorgaben für Onlinedienste und TV

Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Sie reagiert auf die Veränderungen des Marktumfeldes, der Mediennutzung und den technischen Wandel.

Die Richtlinie sieht unter anderem eine Flexibilisierung der Vorschriften für Fernsehwerbung und einen Mindestanteil europäischer Inhalte für Streamingdienste vor. Weiterhin sollen Videoplattformen im Hinblick auf Jugendschutz und die Bekämpfung von Hassreden besser und effektiver kontrolliert werden.

Detaillierte Vorgaben für nationale Regulierungsbehörden

Neben einer Reihe weiterer Änderungen plant die EU-Kommission die Einführung konkreter, verpflichtender Vorgaben für die Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden. Dazu gehören Regelungen zur Entlassung des Leitungspersonals, zu den Haushaltsplänen der Behörden sowie zum Beschwerdeverfahren gegen deren Entscheidungen. Weiterhin möchte die EU-Kommission die Rolle der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) stärken, die aus Vertretern aller 28 nationalen Regulierungsstellen besteht.

Keine Subsidiaritätsrüge

Mit Beschluss vom 8. Juli 2016 sieht der Bundesrat in dem Richtlinienvorschlag keinen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.

EU- und Wirtschaftsausschuss befassen sich nun voraussichtlich im September inhaltlich mit den Vorschlägen der EU-Kommission.

Stand: 08.07.2016

Rechtsverordnungen

Top 41EU-Führerschein

Foto: Drei Führerscheine verschiedener Generationen

© Oliver Berg | dpa

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat setzt Verordnung zur EU-Führerscheinrichtlinie ab

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auch auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen z.B. durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.

Stand: 08.07.2016

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