Top 8Regionalisierungsgesetz

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss

Beschluss

Länder bekommen mehr Geld für den Nahverkehr

Nach langen Verhandlungen ist es beschlossene Sache: Die Länder erhalten noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Ab 2017 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Der Bundesrat hat ihr am 25. November 2016 zugestimmt. Ziel der Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

Grundgesetz schreibt Aufteilung der Kosten vor

Artikel 106a des Grundgesetzes weist den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr zu. Hintergrund ist die Bahnreform aus dem Jahr 1996. Damals ging die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Im Regionalisierungsgesetz wurde festgelegt, dass der Bundesanteil insbesondere für die Finanzierung des Pendlerverkehrs auf der Schiene zu verwenden ist.

Im letzten Jahr gab es Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern über die konkreten Kostenanteile, die in einem Vermittlungsverfahren bereinigt wurden (BR-Drs. 81/15(B)).

Verteilung auf die Länder nach Kieler Schlüssel

Die Verteilung der Gelder auf die 16 Länder erfolgt künftig nach dem so genannten Kieler Schlüssel, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt hatte. Er setzt sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den "bestellten" Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro des aktuellen Gesetzes sollen Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

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