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Beschluss

Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu, fordert aber weitere Änderungen

Der Bundesrat hat der Anhebung des Arbeitslosengeldes II am 16. Dezember 2016 zugestimmt. In einer Entschließung wiederholt er allerdings Bedenken, die er bereits gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf geäußert hatte. So sehen die Länder eine Unterfinanzierung bei Gebrauchsgütern für den Haushalt. Auch die Leistungen für das Schulbedarfspaket müssten erhöht und der tatsächliche Bedarf an Sehhilfen sichergestellt werden. Zudem warnt der Bundesrat vor einer Schlechterstellung von Leistungsberechtigten, die ab 2020 eine andere Regelbedarfsstufe als bisher bekommen sollen.

Regelbedarfe steigen an

Von der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze profitieren Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren am meisten. Sie erhalten künftig 21 Euro mehr und damit insgesamt 291 Euro. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr als bislang. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Für zwei erwachsene Leistungsempfänger_innen in einer Wohnung wird der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat angehoben.

Weitere Verbesserungen

Darüber hinaus enthält das Gesetz Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: Nicht erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger_innen erhalten künftig 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Außerdem können sie ihre Kosten für Unterkunft und Heizung leichter geltend machen, wenn sie beispielsweise im Haushalt der Eltern leben. Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Anpassung der Regelsätze treten bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

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