Top 9Maßnahmenpaket zur Entlastung

Foto: Geldscheine und ein Schnuller

© panthermedia | Marén Wischnewski

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Beschluss

Bundesrat stimmt Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürger zu

Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt fast 6,3 Milliarden Euro entlastet. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Maßnahmenpaket des Bundestages am 16. Dezember 2016 zugestimmt.

Kindergeld wird erhöht

Die Steuerentlastungen sollen insbesondere Familien sowie Alleinerziehenden und Geringverdienern zugutekommen. Konkret steigt der Kinderfreibetrag von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018). Das monatliche Kindergeld wird 2017 um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018 angehoben. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind steigen.

Anhebung der steuerlichen Freibeträge

Zusätzlich gewinnen Familien durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018). Entsprechend erhöht werden soll der Unterhaltshöchstbetrag.

Ausgleich der kalten Progression im Schnellschuss-Verfahren

Auf Kritik stößt bei den Ländern, dass für die Steuerausfälle, die durch den Abbau der kalten Progression zu erwarten sind, keine Kompensation vorgesehen ist. So betonen sie in einer Entschließung, dass ein solcher Ausgleich zur soliden Finanzierung des Abbaus der kalten Progression erforderlich sei. Zugleich weisen sie darauf hin, dass die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes zu weit über die Hälfte von den Ländern getragen wird.

Der Bundestag hatte die Tarifentlastung ebenso wie die weiteren Maßnahmen zur finanziellen Entlastung kurzfristig in einem so genannten Omnibusverfahren in das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und-verlagerungen aufgenommen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sollen bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

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