Bundesrat stimmt für mehr Sicherheit im Luftverkehr
Der Luftverkehr soll sicherer werden. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 der Reform des Luftsicherheitsgesetzes zugestimmt. Sie sieht insbesondere schärfere Kontrollen an den Flughäfen und bei der Luftfracht vor.
Umfassende Kontrollen bei der Fracht
So regelt das Gesetz erstmals die so genannte sichere Lieferkette. Grundsätzlich dürfen Luftfahrtunternehmen ihre Flugzeuge nur mit Fracht beladen, die als "sicher" eingestuft wurde. Bei der sicheren Lieferkette müssen alle an einem Frachtversand beteiligten Unternehmen im Vorfeld des Versands entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchführen und von der Luftsicherheitsbehörde zugelassen werden.
Flugverbote bei Gefahrenlagen
Außerdem erweitert das Gesetz die Befugnisse des Bundesinnenministeriums. Es kann bei einer erheblichen Gefährdung der Luftsicherheit Flugverbote oder auch Frachtbeförderungsverbote verhängen.
Strengere Überprüfungen der Mitarbeiter
Darüber hinaus verschärft das Gesetz die Zuverlässigkeitsprüfungen von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen. War bislang eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend, muss künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem das Personal im Frachtbereich.
Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf am 23. September 2016 eine Stellungnahme beschlossen. Dabei hatte er sich insbesondere für Nachbesserungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Flughafenmitarbeitern ausgesprochen.
Der Bundestag hat diese Vorschläge aufgegriffen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Abgesehen von einer Ausnahme sollen die Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Stand: 16.12.2016