Top 36Reform des Reiserechts

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Nach Ansicht des Bundesrates enthält die von der Bundesregierung geplante Reform des Reiserechts bislang zu wenig Verbraucherschutz.

In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 schlägt er insbesondere Erleichterungen beim kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen vor. Für verbesserungsfähig hält er den reiserechtlichen Schutz von Tagesreisen und die Absicherung der Kunden gegen eine Insolvenz der Reiseveranstalter.

Außerdem spricht er sich für mehr Rechtssicherheit bei Vorauszahlungen für Pauschalreisen aus und fordert, dass auch die Werbung eines Reiseveranstalters bindenden Charakter haben muss, also von den Kunden als Reiseleistung eingefordert werden kann. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen nachgebessert werden muss.

Mehr Rechtssicherheit im Reiserecht

Mit der Reform des Reiserechts setzt die Bundesregierung die Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU um. Sie trägt dem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung, indem sie nicht mehr nur selten gewordene Pauschalreisen regelt, sondern auch solche Reisen, die sich Urlauber im Internet selbst zusammengestellt haben. Auch diese sollen künftig reiserechtlichen Schutz genießen und gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abgesichert sein.

Verbesserungen für Individualreisende

Außerdem enthält der Entwurf eine neue Kategorie der „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 16.12.2016

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