Verantwortung des Bundes für Fernbahnverkehr
Rheinland-Pfalz drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenfernverkehrs nachkommt und hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgestellt. Er enthält einen gesetzlichen Auftrag an den Bund, im Schienenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten. Dem Bund obliegt seit der Bahnreform die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.
Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr
Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweist Rheinland-Pfalz auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren und bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Außerdem gerieten die Länder zunehmend unter Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben.
Bundesrat ergreift Initiative
Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln. Der Gesetzentwurf soll deshalb Abhilfe leisten und dem Bund die erforderliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen sowie die Mitwirkung des Bundesrates zusichern.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.
Stand: 16.12.2016