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Foto: Stasi-Unterlagen

© dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss

Beschluss

Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde erhalten

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen machen sich für die Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde stark. In einem Entschließungsantrag fordern sie die Bundesregierung auf, sich bei der Neustrukturierung der Behörde für den Erhalt der Außenstellen einzusetzen.

Ortsnahe Einsicht von entscheidender Bedeutung

Dabei verweisen die Länder auf die besondere Bedeutung der Stasi-Aufarbeitung und die Notwendigkeit, ortsnah Einsicht in die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nehmen zu können. So hätten sich bislang rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht an die Außenstellen gerichtet. Da zunehmend ältere Menschen dieses Recht wahrnehmen, sei eine zügige und wohnortnahe Einsicht umso wichtiger.

Auch der Bundestag habe sich 2016 dafür ausgesprochen, dass sich der Aktenzugang und die Akteneinsicht bei einer dauerhaften Sicherung der Stasiakten nicht verschlechtern dürfen, unterstreicht Sachsen seine Forderung.

Wichtiger Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts

Darüber hinaus betonen die Länder, dass die Außenstellen durch ihre Informations- und Dokumentationszentren einen wichtigen Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts in den Regionen und zur Bildungsarbeit für Schulen leisteten.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

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