Top 88Finanzierung Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

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Beschluss

Bundesrat stimmt Milliardenpakt für Atomausstieg zu

Die Finanzierung des Atomausstiegs ist beschlossene Sache. Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 16. Dezember 2016 auch der Bundesrat dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnbW.

Bund regelt Zwischen- und Endlagerung

Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trägt danach der Bund . Die finanziellen Mittel erhält er von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahlt ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.

Verantwortung für Stilllegung der AKWs bei den Stromkonzernen

Auch die Frage der Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember abschließend geklärt: Sie liegt bei den Konzernen, die auch für den von ihnen erzeugten radioaktiven Abfall haften. Selbst derzeit noch nicht bekannte Zahlungspflichten sind erfasst.

Bundesrat bittet um Evaluierung

In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. Zugleich spricht er sich dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspreche dem eigentlich im Atomrecht geltenden Verursacherprinzip.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

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