BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 952. Sitzung am 16.12.2016

Bundesteilhabegesetz, Asylbewerberleistungen, Gentechnik

Bundesteilhabegesetz, Asylbewerberleistungen, Gentechnik

In der letzten Sitzung des Jahres 2016 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein Mammutprogramm: knapp 90 Vorlagen behandelten die Länder, darunter allein 33 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag, die dieser teils erst wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Fast alle Gesetze passierten den Bundesrat und können nun wie geplant in Kraft treten. Nur dem Asylbewerberleistungsgesetz stimmten die Länder nicht zu.

Zustimmung zu Pflegereform, Hartz-IV-Erhöhung, Steuererleichterungen

Eine Mehrheit erhielten das Bundesteilhabegesetz, die Pflegereform und die Erhöhung des Kindergeldes sowie die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze und die Einschränkung der Grundsicherung für arbeitssuchende Ausländer. Außerdem beschloss der Bundesrat zahlreiche Steuerrechtsänderungen – unter anderem für die gerechtere Besteuerung international tätiger Unternehmen, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Entlastung der Lebensversicherer wegen der Niedrigzinsphase.

Haushalt 2017 steht, neues Urhebervertragsrecht kommt

Auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes, der Milliarden-Pakt zur Finanzierung des Atomausstiegs, das neue Urhebervertragsrecht, das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung und die drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan bekamen grünes Licht, zudem der Haushalt 2017 sowie die umstrittene Arzneimittelreform.

Notärztliche Versorgung auf dem Land

Der Bundesrat beschloss, zwei eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen: Eine Initiative für eine familienfreundlichere Richter_innenausbildung und eine Vorlage zur Streichung des § 103 StGB, der im Fall Böhmermann Bekanntheit erlangt hatte. Eine Mehrheit fand auch ein Verordnungsvorschlag zur Entsorgung von Styropor-Dämmstoff. Außerdem fasste die Länderkammer Entschließungen zur notärztlichen Versorgung auf dem Land und zur Abschaffung von Gewerbesteueroasen.

Besserer Schutz für Rettungskräfte

Fast ein Dutzend neue Initiativen wurde vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen: Vorschläge zur Rehabilitation von DDR-Heimkindern und zum Erhalt aller Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde, zum Schutz von Rettungskräften und Amtsträgern vor Angriffen, zur einheitlichen Ausbildung für Pflegekräfte, zum Kampf gegen Lohndumping privater Verkehrsunternehmen, zum Mitbestimmungsrechts in der modernen Arbeitswelt, zur Förderung des Schienenfernverkehrs sowie der elektrischen Speichertechnologie.

Anbauverbot für Gentechnik

Die Länderkammer nahm zu zehn Regierungsentwürfen Stellung, unter anderem zu den geplanten Änderungen im Reiserecht, zum Opt-Out für Genpflanzen und zum Hochwasserschutz. Keine Einwände hatten sie gegen den Nachtragshaushalt 2016, der ein Milliardenpaket zur Schulsanierung vorsieht.

Europäisches Urheberrechtspaket

14 Tagesordnungspunkte kamen aus Brüssel: Besonders viel Raum nahmen dabei die europäischen Vorgaben zur Harmonisierung des Urheberrechts ein. Rechtzeitig zum Jahresende ging es außerdem um das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017. Auch hierzu äußerte sich der Bundesrat ausführlich.

Beilhilfen für die Milchbauern

Außerdem stimmten die Länder zehn Verordnungen der Bundesregierung zu – wenn auch teilweise nur unter der Bedingung von Auflagen: Unter anderem der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie, der Erweiterung des elektronischen Datenaustausches der Ausländerbehörden und den Beilhilfen für Milchbauern.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Schwarze Null

Foto: Geldscheine

© panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Der Haushalt für 2017 steht

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 grünes Licht für den vom Bundestag bereits beschlossenen Haushalt 2017 gegeben. Danach kann der Bund im kommenden Jahr 329,1 Milliarden Euro ausgeben. Der Bundestag hatte den Etat gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal um 400 Millionen aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sollen der Verbesserung der inneren Sicherheit und der Bekämpfung der Fluchtursachen dienen.

Wieder eine schwarze Null

Der Bundeshauhalt sieht zum vierten Mal in Folge die "schwarze Null" vor, kommt also ohne neue Schulden aus. Dies soll auch für die folgenden Jahre gelten: Bis 2020 möchte die Bundesregierung keine weiteren Schulden aufnehmen.

Mehr und weniger

Im Vergleich zu diesem Jahr steigen die Ausgaben 2017 um 3,8 Prozent, also rund 12,2 Milliarden. Die Einnahmen aus Steuern sollen im kommenden Jahr 301,03 Milliarden Euro betragen – 746 Millionen weniger als die Bundesregierung vorgesehen hatte.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Haushaltsgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

Top 2Bundesteilhabegesetz

Foto: Team im Büro

© panthermedia | Goodluz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Bundesteilhabegesetz zu. Es soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu und modernisiert sie anhand der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Selbstbestimmtes Leben

Davon profitieren vor allem Personen, die auf persönliche Assistenzleistungen im Alltag und am Arbeitsplatz angewiesen sind. Sie und ihre Ehepartner dürfen künftig deutlich mehr vom eigenen Vermögen und Einkommen behalten.

Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform wie Heime oder Wohngruppen gebunden.

Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt nach Schätzungen der Bundesregierung zu zusätzlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr.

Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt

Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten künftig mehr Geld. Zudem gibt es für Arbeitsgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent, damit mehr Menschen mit Behinderung im normalen Arbeitsmarkt einen Job finden.

Intensive Diskussionen

Das Gesetzgebungsverfahren war von kontroversen Diskussionen in der Zivilgesellschaft begleitet worden. Viele Verbände hatten die Regierungspläne kritisiert. Auch der Bundesrat hatte am 23. September 2016 eine äußerst umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Zahlreiche Änderungen im Bundestag

Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 1. Dezember 2016 mit zahlreichen Änderungen. Unter anderem stellte er klar, dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe beispielsweise für Blinde, Hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen nicht eingeschränkt wird. Künftig sind nun doch Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung weiter nebeneinander möglich. Die ursprünglich vorgesehene Vorgabe, Eingliederungshilfe nur dann zu gewähren, wenn ein Betroffener in mindestens fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt ist, tritt nun erst 2023 in Kraft. Weitere Änderungen betreffen die Bereiche Pflege und Bildung.

Bundesrat kritisiert Kostenlast für Länder und Kommunen

In dieser Fassung fand das Gesetz schließlich auch die Zustimmung der Länder. In einer begleitenden Entschließung warnen sie allerdings vor den Mehrkosten für Länder und Kommunen. Dies widerspreche der Zusage des Bundes, dass sie keine zusätzlichen Ausgaben zu erwarten hätten. Angesichts der Kostenbelastung sieht der Bundesrat die Ziele des Gesetzes erheblich gefährdet. Er fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren. Sollte sich hierbei eine Kostensteigerung bei den Ländern oder Kommunen abzeichnen, sei es Aufgabe des Bundes, diese zu übernehmen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die erste Stufe soll bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit der zugleich gefassten Entschließung wird sich die Bundesregierung befassen. Feste Fristvorgaben hierfür gibt es jedoch nicht.

Stand: 16.12.2016

Video

Top 3Hartz-IV

Foto: Aktenstapel SGB

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu, fordert aber weitere Änderungen

Der Bundesrat hat der Anhebung des Arbeitslosengeldes II am 16. Dezember 2016 zugestimmt. In einer Entschließung wiederholt er allerdings Bedenken, die er bereits gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf geäußert hatte. So sehen die Länder eine Unterfinanzierung bei Gebrauchsgütern für den Haushalt. Auch die Leistungen für das Schulbedarfspaket müssten erhöht und der tatsächliche Bedarf an Sehhilfen sichergestellt werden. Zudem warnt der Bundesrat vor einer Schlechterstellung von Leistungsberechtigten, die ab 2020 eine andere Regelbedarfsstufe als bisher bekommen sollen.

Regelbedarfe steigen an

Von der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze profitieren Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren am meisten. Sie erhalten künftig 21 Euro mehr und damit insgesamt 291 Euro. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr als bislang. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Für zwei erwachsene Leistungsempfänger_innen in einer Wohnung wird der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat angehoben.

Weitere Verbesserungen

Darüber hinaus enthält das Gesetz Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: Nicht erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger_innen erhalten künftig 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Außerdem können sie ihre Kosten für Unterkunft und Heizung leichter geltend machen, wenn sie beispielsweise im Haushalt der Eltern leben. Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Anpassung der Regelsätze treten bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

Video

Top 4Asylbewerberleistungen

Foto: Aktenordner mit der Aufschrift Asyl und Asylbewerber

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies ist allerdings ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates nun nicht möglich. Es bleibt daher bis auf Weiteres bei der alten Rechtslage.

Vermittlungsverfahren als nächster Schritt

Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Ein Termin steht derzeit noch nicht fest.

Stand: 16.12.2016

Top 9Maßnahmenpaket zur Entlastung

Foto: Geldscheine und ein Schnuller

© panthermedia | Marén Wischnewski

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürger zu

Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt fast 6,3 Milliarden Euro entlastet. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Maßnahmenpaket des Bundestages am 16. Dezember 2016 zugestimmt.

Kindergeld wird erhöht

Die Steuerentlastungen sollen insbesondere Familien sowie Alleinerziehenden und Geringverdienern zugutekommen. Konkret steigt der Kinderfreibetrag von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018). Das monatliche Kindergeld wird 2017 um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018 angehoben. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind steigen.

Anhebung der steuerlichen Freibeträge

Zusätzlich gewinnen Familien durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018). Entsprechend erhöht werden soll der Unterhaltshöchstbetrag.

Ausgleich der kalten Progression im Schnellschuss-Verfahren

Auf Kritik stößt bei den Ländern, dass für die Steuerausfälle, die durch den Abbau der kalten Progression zu erwarten sind, keine Kompensation vorgesehen ist. So betonen sie in einer Entschließung, dass ein solcher Ausgleich zur soliden Finanzierung des Abbaus der kalten Progression erforderlich sei. Zugleich weisen sie darauf hin, dass die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes zu weit über die Hälfte von den Ländern getragen wird.

Der Bundestag hatte die Tarifentlastung ebenso wie die weiteren Maßnahmen zur finanziellen Entlastung kurzfristig in einem so genannten Omnibusverfahren in das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und-verlagerungen aufgenommen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sollen bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

Video

Top 12Reform des Arzneimittelrechts

Foto: Frau mit Mundschutz und Reagenzglas in der Hand

© panthermedia | yanlev

  1. Beschluss

Beschluss

Arzneimittelreform gebilligt

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 die umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen.

Vorabeinwilligung erforderlich

Sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen - also zum Beispiel Demenzkranken - sind künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auch wenn sie den Betroffenen selbst keine Vorteile bringen. Voraussetzung ist eine Vorabeinwilligung der späteren Probandinnen und Probanden sowie eine verpflichtende ärztliche Beratung im Vorfeld.

Umsetzung von EU-Recht

Die Reform setzt eine EU-Verordnung um, die diese Form der gruppennützigen Forschung grundsätzlich erlaubt. Allerdings bleibt es den EU-Staaten vorbehalten, auf nationaler Ebene strengere Regeln zu beschließen. Die nun vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Erlaubnis mit Vorabverfügung ist ein Kompromiss zwischen dem bisher in Deutschland geltenden Verbot und der liberaleren Regelung der EU.

Bislang sind klinische Prüfungen in Deutschland grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So müssen Ethikkommissionen über jede Studie befinden. Mit dem neuen Gesetz wird die Ethikkommissionen künftig nicht mehr die letzte Entscheidungsbefugnis in dieser Sache haben, sondern von einer Bundesoberbehörde überstimmt werden können.

Kontroverse Debatten

Die Reform hatte im Vorfeld heftigen Widerspruch bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden ausgelöst, vor allem wegen der Studien an Demenzkranken. Auch der Bundesrat hatte im April 2016 eine ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet. Im Bundestag war das Vorhaben so umstritten, dass er es vor der Sommerpause mehrfach kurzfristig wieder von der Tagesordnung nahm. Bei der abschließenden 3. Lesung war der Fraktionszwang aufgehoben. Das Parlament beschloss schließlich umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf, die nun auch die Billigung der Länder fanden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

Top 13Pflegestärkung

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat schließt Pflegereform ab

Die große Pflegereform der Bundesregierung ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 auch dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt.

Pflege aus einer Hand

Kommunen erhalten danach ab 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Dafür bekommen sie deutlich mehr Kompetenzen bei der Steuerung und Koordinierung der Pflege. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wird so eine Beratung aus einer Hand ermöglicht. Außerdem haben Kommunen künftig das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten oder Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einzulösen.

Modellprojekte zur Beratung

Vorgesehen ist auch, in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten modellhaft Beratungsstellen einzuführen. Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, sich an den Angeboten zur Unterstützung im Pflegealltag über eigenes qualifiziertes Personal zu beteiligen und dafür Beratungsstellen einzurichten. Darüber hinaus erschwert das Gesetz den Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste.

Bundesrat warnt vor weitreichenden Veränderungen für Sozialhilfe

In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat den mit der Pflegereform eingeleiteten Perspektiven- und Paradigmenwechsel. Zugleich warnt er vor den weitreichenden Veränderungen, die mit der Reform und insbesondere dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Sozialhilfe verbunden sind. Die von der Bundesregierung prognostizierte Entlastung der Sozialhilfeträger bezweifelt er und rechnet stattdessen mit Mehrausgaben. Die Länderkammer spricht sich deshalb dafür aus, die finanziellen Gesamtfolgen des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffs und die Auswirkungen auf die Sozialhilfe ab 2017 unter Beteiligung der Länder und wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bericht sollte Bundestag und Bundesrat bis Juli 2022 vorgelegt und veröffentlich werden.

Evaluierung gefordert

Ebenfalls evaluiert werden soll nach Ansicht der Länder die Entwicklung der Vergütung und der Personalstruktur in nach Tarif zahlenden Pflegeeinrichtungen und solchen, die nicht tarif-gebunden sind. Der Bundesrat befürchtet, dass die Neuregelungen zur leistungsgerechten Bezahlung des Pflegepersonals Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tarifgebundener Einrichtungen verursachen könnten.

Kritik an Modellvorhaben

Darüber hinaus üben die Länder deutliche Kritik an den Regelungen zu den geplanten Modellvorhaben. Sie seien nicht geeignet, um die eigentlich von der Bund-Länder-AG gewünschte ortsnahe und aufeinander abgestimmte Beratung in der Pflege zu realisieren. Tatsächlich schafften die neuen Regelungen eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Pflegekassen und Kommunen. Eine Kooperation von Beratungsinstitutionen sei gänzlich ausgeschlossen. Um das Pflegestärkungsgesetz dennoch zum Abschluss zu bringen, stelle der Bundesrat seine Bedenken zurück. Zugleich fordern die Länder die Bundesregierung jedoch auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesrat und der Bund-Länder-AG vorgeschlagenen Aspekte zu den Modellvorhaben berücksichtigt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

Video

Top 14Luftsicherheit

Foto: Flugzeuge in der Luft

© panthermedia | raingod

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt für mehr Sicherheit im Luftverkehr

Der Luftverkehr soll sicherer werden. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 der Reform des Luftsicherheitsgesetzes zugestimmt. Sie sieht insbesondere schärfere Kontrollen an den Flughäfen und bei der Luftfracht vor.

Umfassende Kontrollen bei der Fracht

So regelt das Gesetz erstmals die so genannte sichere Lieferkette. Grundsätzlich dürfen Luftfahrtunternehmen ihre Flugzeuge nur mit Fracht beladen, die als "sicher" eingestuft wurde. Bei der sicheren Lieferkette müssen alle an einem Frachtversand beteiligten Unternehmen im Vorfeld des Versands entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchführen und von der Luftsicherheitsbehörde zugelassen werden.

Flugverbote bei Gefahrenlagen

Außerdem erweitert das Gesetz die Befugnisse des Bundesinnenministeriums. Es kann bei einer erheblichen Gefährdung der Luftsicherheit Flugverbote oder auch Frachtbeförderungsverbote verhängen.

Strengere Überprüfungen der Mitarbeiter

Darüber hinaus verschärft das Gesetz die Zuverlässigkeitsprüfungen von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen. War bislang eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend, muss künftig eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem das Personal im Frachtbereich.

Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf am 23. September 2016 eine Stellungnahme beschlossen. Dabei hatte er sich insbesondere für Nachbesserungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Flughafenmitarbeitern ausgesprochen.

Der Bundestag hat diese Vorschläge aufgegriffen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Abgesehen von einer Ausnahme sollen die Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

Top 84Kassenmanipulation

Foto: Geldfach einer Kasse

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Verstärkte Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen

Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll zukünftig wirksamer bekämpft werden: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen am 16. Dezember 2016 zu.

Es sieht die Umstellung von elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System vor. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, so dass eine Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich ist. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Quittungen werden Pflicht

Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten sind zum Beispiel nicht betroffen.

Künftig auch unangemeldete Kassenkontrollen

Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird ab 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

Übergangsfristen für die Wirtschaft

Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 16.12.2016

Top 85Urhebervertragsrecht

Foto: Schreibmaschine mit dem geschriebenen Wort Copyright

© panthermedia | nupix

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Rechte für Urheber

Freiberufliche Künstler und Autoren sollen zukünftig für ihre kreative Leistung gerechter bezahlt werden. Eine entsprechende Reform des Urhebervertragsrechts passierte am 16. Dezember 2016 den Bundesrat.

Position von Kreativen wird gestärkt

Kernanliegen der Reform ist es, dass Kreative ihren theoretisch bereits bestehenden Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können sollen. Unter anderem erlaubt das Gesetz, dass Autoren künftig die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern können, wenn sie anderswo ein besseres Angebot erhalten.

Neu eingeführt wird ein Auskunftsanspruch, mit dem Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Damit lässt sich einfacher prüfen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Zudem gibt es ein neues Klagerecht für Verbände zur besseren Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern vor Gericht.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Stand: 16.12.2016

Top 87KWK

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember 2016 den Bundesrat, nachdem es einen Tag zuvor im Bundestag verabschiedet wurde.

Änderungen im EEG

Auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sind damit beschlossene Sache: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der - teilweise reduzierten - Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

Video

Top 88Finanzierung Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Milliardenpakt für Atomausstieg zu

Die Finanzierung des Atomausstiegs ist beschlossene Sache. Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 16. Dezember 2016 auch der Bundesrat dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnbW.

Bund regelt Zwischen- und Endlagerung

Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls trägt danach der Bund . Die finanziellen Mittel erhält er von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Bezahlt ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechenden Mittel einzubezahlen.

Verantwortung für Stilllegung der AKWs bei den Stromkonzernen

Auch die Frage der Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 16. Dezember abschließend geklärt: Sie liegt bei den Konzernen, die auch für den von ihnen erzeugten radioaktiven Abfall haften. Selbst derzeit noch nicht bekannte Zahlungspflichten sind erfasst.

Bundesrat bittet um Evaluierung

In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Finanzierung des Atomausstiegs. Zugleich spricht er sich dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspreche dem eigentlich im Atomrecht geltenden Verursacherprinzip.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

Video

Landesinitiativen

Top 28Schutz für Rettungskräfte

Foto: Passant schlägt Polizisten nieder

© dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schärfere Strafen bei Angriffen auf Polizei und Helfer

Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte sind immer häufiger Angriffen ausgesetzt. Nordrhein-Westfalen möchte hiergegen vorgehen und hat am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt, der eine härtere Bestrafung solcher Übergriffe ermöglicht.

Erweiterung der Strafzumessung

Lassen Straftaten gegenüber Amtsträgern, in Notlagen Hilfeleistenden oder auch Ehrenamtlichen eine gemeinwohlgefährdende Haltung erkennen, sollen Gerichte dies strafschärfend berücksichtigen können. Voraussetzung für eine schärfere Strafe ist nach dem Gesetzentwurf, dass der Übergriff während des Einsatzes der Betroffenen geschah.

Staatlicher Rückhalt für die Betroffenen

Zur Begründung der Initiative führt Nordrhein-Westfalen aus, dass es Aufgabe des Strafrechts sei, grundlegende Werte unseres Gemeinwesens zu bekräftigen und so auch generalpräventiv zu wirken. Zugleich bringe die strafschärfende Berücksichtigung den staatlichen Rückhalt für diejenigen zum Ausdruck, die sich für das Gemeinwesen einsetzen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 16.12.2016

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Top 29Honorarärzte

Foto: Zwei Notärzte im Rettungswagen

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will notärztliche Versorgung auf dem Land sichern

Der Bundesrat möchte die notärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er von der Bundesregierung die gesetzliche Klarstellung, dass Honorarärztinnen und Honorarärzte sozialversicherungsfrei Notdienste in ländlichen Gebieten übernehmen können. Eine entsprechende Regelung Österreichs könnte dabei Vorbild sein.

Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht

Hintergrund für die Entschließung ist ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, welches die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. Dies führt zur Verunsicherung unter Notärztinnen und Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig sind. Der Bundesrat warnt deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien zudem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter "Freelancer" durch nichtselbständige Notärztinnen und Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne, heißt es in der Entschließung.

Nach österreichischem Vorbild

Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und ebenso wie die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt. Damit ist die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der Bundesrat fordert, die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde der Bundesregierung vorgelegt. Diese hat inzwischen erklärt, dass die Tätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/111/1811142.pdf . Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 eine entsprechende Klarstellung in Heil- und Hilfsmittelgesetz eingefügt, über die der Bundesrat am 10. März 2017 berät (TOP 5 der 954. Sitzung)

Stand: 24.02.2017

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Top 30Gewerbesteuer-Oasen

Foto: Wegweiser in verschiedene Länder

© panthermedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat möchte missbräuchliche Gewerbesteuer-Modelle verhindern

Der Bundesrat möchte "Gewerbesteuer-Oasen" entgegenwirken. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.

Missbräuchlicher Entzug mittels Lizenzzahlungen

Im Falle einer Gewerbesteuer-Oase wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Der Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist dabei regelmäßig an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz. Das operative Geschäft bleibt bei der Produktionsgesellschaft, die die übertragenen Rechte gegen Lizenzzahlungen nutzen darf. Der zu versteuernde Gewinn liegt hingegen bei der Lizenzgesellschaft. In der Folge verliert die Kommune, in der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die Gewerbesteuer. Dem soll nach Ansicht der Länderkammer nunmehr per Gesetz Einhalt geboten werden.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

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Top 69Präsidentenbeleidigung

Foto: Gesetzesantrag Bundesrat Drucksache 214/16

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Beschluss

Bundesrat für sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB

Der Bundesrat fordert die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch und hat hierzu am 16. Dezember 2016 die Einbringung einer Gesetzesinitiative in den Bundestag beschlossen. Ein "Sonderstrafrecht", wie es § 103 StGB vorsehe, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Entwurf. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses.

Zum Fall Böhmermann

Der Straftatbestand stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Sendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.

Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit

Die Länder sehen es kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 16.12.2016

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Top 70Entschädigung für Heimkinder

Foto: Kind auf einer Treppe

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Beschluss

Rehabilitierung von DDR-Heimkindern vereinfachen

Thüringen und Sachsen möchten die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern erleichtern und haben deshalb am 16. Dezember 2016 im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt. Danach sollen Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden können.

Keine weiteren Nachweise erforderlich

Bislang müssen solche DDR-Heimkinder nachweisen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis könnten sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Im Ergebnis hätten die Betroffenen weder Anspruch auf Kapitalentschädigung noch auf Opferente. Dies wiege umso schwerer, als der erforderliche Nachweis nicht der Lebenswirklichkeit der DDR entspreche. Denn die politische Verfolgung von Eltern betraf notwendigerweise immer die gesamte Familie, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde. Es widerspreche deshalb dem Zweck der Strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 16.12.2016

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Top 71Wettbewerb im Nahverkehr

Foto: Mutter mit Kind in einem Bus

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Beschluss

Faire Löhne und Sozialstandards für den ÖPNV

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Er soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter_innen im ÖPNV garantieren.

Ungleichgewicht durch private Anbieter

Diese sehen die Antragsteller aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten, genießen sie grundsätzlich Vorrang vor den öffentlichen Aufgabenträgern. Allerdings müssen sie bislang keine sozialen Standards berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.

Gleiches Recht für alle

Durch die beabsichtigten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufzunehmen. Diese gelten dann auch für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung einen Nachweis erbringen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 16.12.2016

Top 72Streckennetz der Bahn

Foto: ICE

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Beschluss

Verantwortung des Bundes für Fernbahnverkehr

Rheinland-Pfalz drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenfernverkehrs nachkommt und hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgestellt. Er enthält einen gesetzlichen Auftrag an den Bund, im Schienenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten. Dem Bund obliegt seit der Bahnreform die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.

Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr

Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweist Rheinland-Pfalz auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren und bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Außerdem gerieten die Länder zunehmend unter Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben.

Bundesrat ergreift Initiative

Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln. Der Gesetzentwurf soll deshalb Abhilfe leisten und dem Bund die erforderliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen sowie die Mitwirkung des Bundesrates zusichern.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 16.12.2016

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Top 73Dämmplatten aus Styropor

Foto: Ein Haus aus den 1930er-Jahren wird  mit Styroporplatten gedämmt.

© dpa | Sebastian Gollnow

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Beschluss

Entsorgungsvorschrift für Styropor kippen

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen. Er reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen.

Rechtssichere Entsorgung wieder möglich machen

Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle könnte so zunächst einmal behoben werden. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten.

Weiteres Verfahren

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie sie der Länderkammer nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

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Top 74Arbeitsrecht

Foto: Arbeitsgesetze

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Beschluss

Für eine zukunftsfeste Mitbestimmung

Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer_innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder haben hierzu am 16. Dezember 2016 eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt. Darin sprechen sie sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.

Stärkung der Sozialpartnerschaft bei zunehmender Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.

Anerkennung neuer Arbeitsmodelle

Außerdem verweisen die Antragsteller auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des eigentlichen Arbeitsortes statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden. Mitbestimmung könne dazu beitragen, einen fairen Kompromiss zwischen allen Beteiligten zu finden. Auch deshalb müsse sie weiterentwickelt werden.

Nationale und europäische Schlupflöcher schließen

Darüber hinaus appellieren die fünf Länder an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge-, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 16.12.2016

Top 76Stasi-Aufarbeitung

Foto: Stasi-Unterlagen

© dpa | Stephanie Pilick

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Beschluss

Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde erhalten

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen machen sich für die Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde stark. In einem Entschließungsantrag fordern sie die Bundesregierung auf, sich bei der Neustrukturierung der Behörde für den Erhalt der Außenstellen einzusetzen.

Ortsnahe Einsicht von entscheidender Bedeutung

Dabei verweisen die Länder auf die besondere Bedeutung der Stasi-Aufarbeitung und die Notwendigkeit, ortsnah Einsicht in die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nehmen zu können. So hätten sich bislang rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht an die Außenstellen gerichtet. Da zunehmend ältere Menschen dieses Recht wahrnehmen, sei eine zügige und wohnortnahe Einsicht umso wichtiger.

Auch der Bundestag habe sich 2016 dafür ausgesprochen, dass sich der Aktenzugang und die Akteneinsicht bei einer dauerhaften Sicherung der Stasiakten nicht verschlechtern dürfen, unterstreicht Sachsen seine Forderung.

Wichtiger Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts

Darüber hinaus betonen die Länder, dass die Außenstellen durch ihre Informations- und Dokumentationszentren einen wichtigen Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts in den Regionen und zur Bildungsarbeit für Schulen leisteten.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 16.12.2016

Top 78Energierecht

Foto: Industrieanlage

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Weiterentwicklung der Speichertechnologie

Mit einer am 16. Dezember 2016 vorgestellten Entschließung möchte Nordrhein-Westfalen Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. Um die notwendige Flexibilität im Stromsystem zu gewähren, solle es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern insbesondere auch um elektrische Energiespeicher gehen. Dabei verweist das Land auf Bundesratsbeschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen die Länder den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatten (BR-Drs. 542/15 und BR-Drs. 356/16 (B)).

Umfassende Speicherstrategie

Die Bundesregierung solle deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, die sowohl die langfristige Planung von großen, als auch den Ausbau von kleinen, dezentralen Speichern umfasse, der sich schneller realisieren lasse. Dabei weist das Land auf die lange Vorlaufzeit einer solchen Planung hin.

Sinnvolle Markteinführung

Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher sei entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 16.12.2016

Top 80Einheitliche Pflege

Foto: Krankenschwester in Ausbildung

© panthermedia | rmarmion

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Beschluss

Reform zur Pflegeausbildung abschließen

Bremen, Hamburg und Niedersachsen drängen darauf, dass die Anfang des Jahres eingeleitete Reform der Pflegeausbildung vorangetrieben wird. In einem Entschließungsantrag unterstreichen sie die Bedeutung neuer Pflegeberufe für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung.

Gesetzgebungsverfahren vorantreiben

Die Bundesregierung solle sich deshalb nachdrücklich dafür einsetzen, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht wird. Es sieht eine generalistische Pflegeausbildung vor, in der die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden. Der Bundesrat hatte hierzu am 26. Februar 2016 Stellung genommen (BR-Drs. 20/16 (B)).

Herausforderung demografische Entwicklung

Angesichts der demografischen Entwicklung sei die Sicherung der Fachkräftebasis eine der Herausforderungen der kommenden Jahre, heißt es in der Begründung der Entschließung. Die beabsichtigte Reform würde die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und gewährleiste zugleich die notwendige Flexibilität, um dem soziodemografischen Strukturwandel zu begegnen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Stand: 16.12.2016

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 31Grüne Gentechnik

Foto: Maisfeld

© panthermedia | Ursula Jacobs

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Beschluss

Bundesweites Anbauverbot für genetisch veränderte Pflanzen gefordert

Der Bundesrat hat sich am 16. Dezember 2016 kritisch mit den Regierungsplänen zum so genannten Opt-Out für grüne Gentechnik auseinandergesetzt. Die Länder verlangen insbesondere die Möglichkeit, ein bundesweites Anbauverbot für bestimmte genetisch veränderte Pflanzen zu verhängen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte zu hohe Hürden für ein solches Verbot, kritisiert der Bundesrat. Dieses sei aber notwendig, um die Verbreitung genetisch veränderter Pflanzen über Ländergrenzen hinweg zu verhindern. Die Länder warnen vor einem „Flickenteppich“ in den unterschiedlichen Regionen. Sie verweisen auf den vom Bundesrat im letzten Jahr beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 317/15(B)), der eine bundeseinheitliche Lösung vorschlägt. In zahlreichen Einzeländerungsvorschlägen zeigen sie zudem Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf auf.

Opt-out-Richtlinie umsetzen

Die Bundesregierung hatte parallel zum Bundestag auch dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Sie möchte, dass in Deutschland künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU eigentlich als unbedenklich zugelassen sind, verboten werden kann.

Sofern eine Genpflanze auf EU-Ebene zugelassen ist, darf jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er den Anbau auf seinem Gebiet zulässt, beschränkt oder verbietet.

Verbotsgründe mit regionalem Bezug

Am Ende dieses Verfahrens könnte die Bundesregierung künftig den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanze für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen verbieten. Die Gründe sind im Gesetzentwurf abschließend aufgeführt. Sie müssen einen regionalen oder lokalen Bezug haben und für das gesamte Bundesgebiet gelten: Etwa der Schutz der örtlichen biologischen Vielfalt oder der Erhalt bestimmter Landschafts- und Kulturgüter. Die Länder wirken bei der Begründung dafür mit.

Ist es weder in der ersten noch in der zweiten Phase zu einem flächendeckenden Anbauverbot gekommen, können die Länder selbst den Anbau per Landesverordnung beschränken oder verbieten.

Bundesregierung und Bundestag beraten über eilbedürftiges Vorhaben

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die ihre Gegenäußerung dazu verfasst. Dann reicht sie beides an den Bundestag weiter, der bereits in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen hat, weil das Vorhaben als besonders eilbedürftig gilt. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann abschließend damit.

Stand: 16.12.2016

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Top 33Nachtragshaushalt

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Milliardenpaket zur Schulsanierung - keine Einwände gegen Nachtragshaushalt

Der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2016 mit weiteren Milliarden zur Schulsanierung wurde am 16. Dezember 2016 erstmals im Bundesrat beraten. Die Länder haben keine Einwände gegen das 3,5 Milliarden Euro schwere Programm. Damit sollen die Mittel für finanzschwache Kommunen auf insgesamt sieben Milliarden Euro aufgestockt werden.

Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen

Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen kommt die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen bei der Verbesserung der Schulinfrastruktur verstärkt zu unterstützen. Dies war ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober dieses Jahres.

Schwarze Null bleibt

Trotz dieser Mehrausgaben nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Auch die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 bleiben mit 316,9 Mrd. Euro konstant. Die zusätzlichen Investitionen werden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden.

Verfahren

Der Bundestag wird den Nachtragshaushalt voraussichtlich Anfang 2017 beschließen. Anschließend berät ihn den Bundesrat in einem zweiten abschließenden Durchgang. Die Ausgaben können dennoch 2016 verbucht werden.

Stand: 16.12.2016

Top 34Kassenärztliche Selbstverwaltung

Foto: Eurobanknoten mit Stethoskop und Tabletten

© panthermedia | Birgit Reitz-Hofmann

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Beschluss

Bundesrat fordert finanzielle Verbesserung der Hochschulambulanzen

Der Bundesrat dringt auf eine Verbesserung der finanziellen Situation von Hochschulambulanzen an Universitätskliniken. Trotz steigender Patientenzahlen erhielten sie entgegen bisheriger Zusagen nach wie vor keine kostendeckende Finanzierung, heißt es hierzu in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Gegenüber den geplanten Verschärfungen der Aufsicht über die Spitzenorganisationen der kassenärztlichen Selbstverwaltungen hat der Bundesrat keine Einwände.

Schärfere Aufsicht für Kassenärzte

Der Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetz soll die Kontrollrechte der Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung stärken. Damit reagiert die Bundesregierung auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. So erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte.

Mehr staatliche Kontrolle

Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder auch in den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht der Gesetzentwurf eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 16.12.2016

Top 36Reform des Reiserechts

Foto: Reiseunterlagen

© panthermedia | scanrail

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Beschluss

Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Nach Ansicht des Bundesrates enthält die von der Bundesregierung geplante Reform des Reiserechts bislang zu wenig Verbraucherschutz.

In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 schlägt er insbesondere Erleichterungen beim kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen vor. Für verbesserungsfähig hält er den reiserechtlichen Schutz von Tagesreisen und die Absicherung der Kunden gegen eine Insolvenz der Reiseveranstalter.

Außerdem spricht er sich für mehr Rechtssicherheit bei Vorauszahlungen für Pauschalreisen aus und fordert, dass auch die Werbung eines Reiseveranstalters bindenden Charakter haben muss, also von den Kunden als Reiseleistung eingefordert werden kann. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen nachgebessert werden muss.

Mehr Rechtssicherheit im Reiserecht

Mit der Reform des Reiserechts setzt die Bundesregierung die Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU um. Sie trägt dem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung, indem sie nicht mehr nur selten gewordene Pauschalreisen regelt, sondern auch solche Reisen, die sich Urlauber im Internet selbst zusammengestellt haben. Auch diese sollen künftig reiserechtlichen Schutz genießen und gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abgesichert sein.

Verbesserungen für Individualreisende

Außerdem enthält der Entwurf eine neue Kategorie der „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 16.12.2016

Rechtsverordnungen

Top 79EU-Führerschein

Foto: Drei Führerscheine verschiedener Generationen

© Oliver Berg | dpa

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie zu

Unter der Bedingung einiger Änderungen hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 einer Verordnung zugestimmt, mit der die Bundesregierung die 3. EU-Führerscheinrichtlinie umsetzt.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem zum internationalen Führerschein, zur Geltungsdauer und Abgrenzung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, zu den Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren sowie diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.

Verwaltungsvereinfachungen sind durch die Online-Anbindung der Justiz an die Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes vorgesehen.

Mit der Verordnung reagiert die Bundesregierung auch auf Beanstandungen der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Intensive Beratungen zwischen Bund und Ländern

Die Vorlage war am 8. Juli 2016 von der vorläufigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden, weil sich nach Abschluss der Fachausschussberatungen noch weiterer Klärungsbedarf ergeben hatte. Bund und Länder haben sich zwischenzeitlich über die noch offenen Fragen geeinigt – insbesondere auf eine Klarstellung der Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge mit bis zu 8 Passagieren. Die Änderungsvorgaben des Bundesrates setzen diese Einigung nun um.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Einige Teile der Verordnung sollen am 1. Januar 2017, einige am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 16.12.2016

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