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Beschluss

Bundesrat ergreift Initiative für Fernbahnverkehr

Der Bundesrat drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenpersonenfernverkehrs nachkommt und hat hierzu am 10. Februar 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen. Er enthält einen gesetzlichen Auftrag an den Bund, im Schienenpersonenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten. Dem Bund obliegt seit der Bahnreform die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.

Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr

Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweisen die Länder auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren; bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Außerdem gerieten die Länder zunehmend unter Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben.

Bund soll seiner Verantwortung nachkommen

Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln. Der Gesetzentwurf soll deshalb Abhilfe leisten und dem Bund die erforderliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen sowie die Mitwirkung des Bundesrates zusichern.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.02.2017

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