In Zukunft mehr Recycling für weniger Abfall
Mehr Recycling und weniger Abfall in die Müllverbrennungsanlage. Das ist das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes, welches der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat. Der Bundestag hatte den Gesetzesbeschluss bereits am 31. März 2017 verabschiedet.
Höhere Recyclingquoten
Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig höhere Recyclingquoten. Die Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent, die für Metalle, Papier und Glas auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent bei Getränkeverpackungen. Vorgesehen ist zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.
Hinweise auf Mehrweg im Regal
Eine für den Verbraucher wichtige Änderung betrifft die Ausweisung von Mehrwegflaschen beim Einkauf: So müssen Geschäfte die Regale auszeichnen, in denen Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Pfandpflicht auf Fruchtsaftschorlen und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil ausgeweitet.
Unterzeichnung und in Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Stand: 12.05.2017