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Parkplatz mit Ladestation

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  1. Beschluss

Beschluss

Künftig leichter Strom tanken

Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.

Kein Vertrag mehr erforderlich

Danach ist das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich. Bislang war ein Vertrag Voraussetzung. Der Wegfall des Vertragserfordernisses ermöglicht eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Authentifizierung an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Hiermit soll eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Die Verordnung setzt zugleich eine europäische Vorgabe um.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 12.05.2017

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