Top 1Futtermittelgesetz

Foto: Pelzmäntel

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Beschluss

Einschränkungen für Pelztierhaltung und Schlachtverbot trächtiger Tiere

Ohne behördliche Erlaubnis ist die Pelztierhaltung in Deutschland künftig verboten. Der Bundesrat billigte am 2. Juni 2017 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.

Vorläufige Erlaubnis für bestehende Pelzfarmen

Eine Erlaubnis erhält nur, wer gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung von Pelztieren wie Nerze, Rotfuchs oder Chinchilla einhält. Für bestehende Pelzfarmen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzes in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese wird ungültig, wenn der Halter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis nach neuem Recht beantragt.

Forderung der Länder nur teilweise erfüllt

Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach - zuletzt vor zwei Jahren - ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung gefordert (BR-Drs. 217/15). Mit dem vom Bundestag verabschiedeten „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ bleibt die Pelztierhaltung dagegen auch in Zukunft unter Einschränkungen möglich.

Schlachtverbot trächtiger Tiere

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält zudem das Verbot, hochträchtige Säugetiere zu schlachten. Davon ausgenommen sind allerdings Schafe und Ziegen. Zur Bekämpfung von Tierseuchen ist jedoch das so genannte Keulen weiter erlaubt, ebenso wie Notschlachtungen.

Tierisches Fett darf wieder verfüttert werden

Außerdem hebt das Gesetz das derzeit geltende Fettverfütterungsverbot auf. Futtermittel aus Fettgewebe tierischen Ursprungs sowie Mischfuttermittel dürfen damit wieder an Rinder verfüttert werden. Es bestehe kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher mehr, heißt es zur Begründung.

Mehr Tierschutz gefordert

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung zu sorgen. Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und sie allein zur Pelzgewinnung zu töten, verstoße gegen das Tierschutzgesetz, betonen die Länder. Der Bundesrat fordert zudem eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Außerdem kritisiert er die Ausnahmen beim Schlachtverbot trächtiger Tiere als zu weitgehend und zu unbestimmt. Er verlangt ein grundsätzliches Schlachtverbot sämtlicher trächtiger Nutztiere. Die Entschließung geht an die Bundesregierung, die sich damit befassen wird.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.

Stand: 01.09.2017

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