Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht
Ausreisepflichtige Ausländer können künftig leichter abgeschoben werden. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 18. Mai 2017 am 2. Juni 2017 zugestimmt. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten wurde es am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29. Juli 2017 in Kraft.
Verstärkt in Abschiebehaft und Fußfessel
Danach können Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit geht, einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.
Eingeschränkter Bewegungsspielraum
Darüber hinaus schränkt das Gesetz den Bewegungsspielraum von geduldeten Ausländern ein, die versuchen, ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität zu verhindern: Sie müssen sich künftig im Bezirk ihrer Ausländerbehörde aufhalten. Außerdem kann die Residenzpflicht von Asylbewerbern, bei denen es sich um Gefährder handelt, nach Ablauf der drei Monate verlängert oder erneut angeordnet werden. Diese Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück.
BAMF darf Handys auswerten
Neu ist auch die Regelung, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten kann.
Stand: 28.07.2017