Top 85Rettungsgassen

Foto: Stau auf der Autobahn

© PantherMedia | Tatjana Balzer

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Beschluss

Höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Behinderungen der Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen zu vermeiden.

In einer am 7. Juli 2017 einstimmig gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen. Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 Euro liegen. Dieser Bußgeldrahmen orientiert sich an den Sanktionen für Rotlichtverstöße im Straßenverkehr.

Nicht nur Vorsatz, sondern auch Fahrlässigkeit kann tödlich sein

Die Länder verweisen darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist.

Das vorsätzliche Behindern von Rettungskräften ist zwar seit 30. Mai 2017 ein eigener Straftatbestand. Diese Strafverschärfung, die auf einen Vorschlag des Bundesrates zurückgeht, betrifft allerdings nur absichtliche Verstöße. Aber auch fahrlässiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Unfällen gefährde Menschenleben. Daher müssten die Sanktionen auch im Ordnungswidrigkeitsbereich deutlich erhöht werden.

Prävention und Aufklärung

Die Länder betonen, dass es weiterer präventiver Maßnahmen zum Bilden von Rettungsgassen bedarf: Neben den Strafen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auch mit bundesweit einheitlichen Beschilderungen und Infotafeln sowie Piktogrammen auf die Bedeutung von Rettungsgassen hingewiesen werden.

Neue Fristen für den Führerscheinumtausch

Seine Entschließung fügte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zum Umtausch von (Papier)Führerscheinen an, der er mit Maßgaben zustimmte. Sie enthält zahlreiche weitere Änderungen im Verkehrsbereich, unter anderem im Bereich des Fahrlehrerrechts, der Berufskraftfahrer-Qualifikation und der Gebührenordnung.

Rasches Handeln angekündigt

Die Entschließung wurde noch am 7. Juli der Bundesregierung zugeleitet. In der Plenarsitzung hatte der Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bereits angekündigt, dass die Bundesregierung an einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldkatalogs arbeite. Nur wenige Tag später legte sie dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vor, mit dem sich die Länder am 22. September 2017 befassen werden.

Stand: 31.07.2017

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