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Foto: stilisiertes gleichgeschlechtliches Paar

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Beschluss

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Künftig steht die Ehe auch homosexuellen und lesbischen Paaren offen. Der Bundesrat billigte am 7. Juli 2017 ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag nur eine Woche zuvor überraschend verabschiedet hatte. Es geht auf eine Initiative der Länderkammer zurück, die schon vor zwei Jahren die Öffnung der „Ehe für alle“ gefordert hatte.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Eine neue Dimension in der Ehe

Danach können auch gleichgeschlechtliche Paare künftig die Ehe eingehen. Das Gesetz sieht eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben hingegen bestehen, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

Bis zuletzt höchst umstritten

Das Vorhaben sorgte lange Zeit für Unmut im Bundestag. Der Rechtsausschuss vertagte die Beratung der Länderinitiative mehrfach. Bis kurz vor der abschließenden 3. Lesung war unklar, ob die erforderliche Mehrheit zur Aufsetzung auf die Plenartagesordnung zustande kommt. Am Ende stimmten 393 von 623 Abgeordneten bei namentlicher Abstimmung und unter Aufhebung des Fraktionszwangs für die Öffnung der Ehe.

Stand: 28.07.2017

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