Top 10Telemediengesetz

Foto: Ein Mann sitzt mit einem Laptop in einem Strassencafe

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Beschluss

Grünes Licht für öffentliches WLAN

Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN: Der Bundesrat hat am 22. September 2017 das vom Bundestag bereits am 30. Juni 2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Es beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken.

Keine Kosten für Abmahnungen

Betreiber von Internetzugängen können ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Ein Großteil der derzeit bestehenden Kostenpflicht – insbesondere bei Abmahnungen – entfällt.

Registrierung nur noch mit Einwilligung

Das Gesetz stellt außerdem klar, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Auf freiwilliger Basis ist dies weiter möglich. Eine Registrierung, bei der die persönlichen Daten von Nutzern zu anderen als Abrechnungszwecken gespeichert werden, darf datenschutzrechtlich allerdings nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Außerdem regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, die sich davon einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots verspricht. WLAN sei mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen, hieß es zur Begründung der Vorlage, die der Bundestag mit kleineren Änderungen angenommen hat. Auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2017 sehr zufrieden mit den Regierungsplänen gezeigt.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Stand: 13.10.2017

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