Top 23EU-Bildungsdaten

Foto: Hochschulabsolvent vor Tafel mit Fragezeichen

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat kritisiert europäischen Vorstoß zur Erhebung von Ausbildungsdaten

Ausgesprochen kritisch sieht der Bundesrat den Vorstoß der europäischen Kommission, Daten zum beruflichen Werdegang von Absolventen einer Hochschul- oder Berufsausbildung über umfassende Nachverfolgungssysteme besser verfügbar zu machen. Nach Ansicht der Länder gibt es für die Harmonisierung dieser Systeme auf europäischer Ebene keine Rechtsgrundlage.

Zweifel an der Machbarkeit

In ihrer Stellungnahme vom 22. September 2017 bezweifeln sie außerdem die Machbarkeit des Vorhabens und verweisen auf den erheblichen zusätzlichen Aufwand, der mit der Errichtung bzw. dem Aufbau solcher Systeme verbunden sei. Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Hochschulen litten bereits jetzt unter der wachsenden Verwaltungslast. Für kaum zu realisieren halten sie auch den Aspekt der erforderlichen Vergleichbarkeit der Daten. In Deutschland brächte bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Länder beachtliche Herausforderungen mit sich.

Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, dass sich die EU bei den Werdegang-Nachverfolgungssystemen auf die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches sowie der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beschränkt. Er übersendet seine Stellungnahme direkt nach Brüssel.

Daten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erforderlich

Die Kommission verspricht sich von den so genannten Werdegang-Nachverfolgungssystemen, den Gründen für die Arbeitslosigkeit junger Menschen verstärkt auf den Grund gehen zu können, um so bessere Lösungsansätze für die Verbesserung der Beschäftigungsquote zu finden. Das Wissen darüber, was junge Menschen nach ihrem Abschluss machten, sei unerlässlich, um die Gründe für die Arbeitslosigkeit bestimmter Regionen oder auch in bestimmten Fachrichtungen zu verstehen, heißt es in dem Vorschlag. Zwar gebe es in einigen Mitgliedstaaten bereits entsprechende Datenerhebungen. In vielen Teilen der EU fehle es jedoch an belastbaren Daten. Zudem fände unter denjenigen Ländern, die solche Nachfolgesysteme bereits entwickelten, kein Austausch statt und die vorhandenen Daten seien nicht vergleichbar.

Umfassende Werdegang-Nachverfolgungssysteme

Konkret schlägt die Kommission deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2020 Werdegang-Nachverfolgungssysteme errichten, die relevante Bildungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdaten enthalten. Hierzu gehören beispielsweise das Studienfach, die erhaltenen Leistungspunkte und der Beschäftigungsstatus. Erforderlich seien zudem Längsschnitterhebungen zu Absolventen, also eine Datenerhebung, die zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgt. Die Nachverfolgungssysteme müssten darüber hinaus den Behörden ermöglichen, anonymisierte Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen.

Stand: 22.09.2017

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